Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) nach § 115g SGB V
Über die Veranstaltung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich auf den Leistungskatalog der neu zu etablierenden sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) geeinigt, welcher seit Anfang März 2026 gilt. Die ersten süV soll es ab 2027 geben.
SüV sind definiert als Krankenhäuser, die wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden sollen und der Versorgungsstufe Level 1i zuzuordnen sind. Eine Bestimmung durch die Krankenhausplanungsbehörden der Länder über den stationären Versorgungsaufrag hinaus ist erforderlich. Der Versorgungsauftrag wird durch Zuweisung spezifischer Leistungsgruppen im Feststellungsbescheid ausgesprochen.
Strategisch hat sich ein Krankenhaus die Frage zu stellen, in welcher Form es seine sektorenübergreifende Versorgung zukünftig erbringen möchte, wobei die Trägerschaft zum Teil von besonderer Bedeutung ist und sich die Versorgungsformen auch ergänzen können.
Diese Veranstaltung gibt einen kompakten und gut verständlichen Überblick über die rechtlichen Grundlagen sowie über die Möglichkeiten der neuen Versorgungsformen und ihrer praktischen Umsetzung.
Ihr Nutzen
- Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung einer der TOP-Anwältinnen im Medizinrecht und einer praxisfirmen Ärztin und zertifizierten Medizincontrollerin / Krankenhausmanagerin und erfahren, welche Optionen sich für Ihr Haus bieten.
- Die komplexen Rechts- und Umsetzungsthemen werden Ihnen praxisnah und gut verständlich vermittelt.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Transformationsprozess aus dem Plankrankenhaus durch Trägerwechsel?
- Voraussetzungen für die Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung
- Standortabgrenzungen bei parallelem Betrieb eines Krankenhauses höherer Versorgungsstufe
- süV oder lieber Sicherstellungskrankenhaus?
- Welche sektorenübergreifenden Leistungen sind möglich?
- Abgrenzung der Schnittstellen zu den gängigen Ermächtigungsleistungen, zum Belegarztwesen, zum ambulanten Operieren und zu den Hybrid DRG
- Zeitpunkt der Zulassung als süV
- MVZ-Gründereigenschaft
- Weitere Öffnung für Ermächtigungen
- Definition der medizinisch-pflegerischen Versorgung
- Möglichkeiten und Grenzen von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
- Vergütung der neuen sektorenübergreifenden Leistungen
- Fördermöglichkeiten aus dem Transformationsfonds
- Bei Insolvenz: Auswirkungen insbesondere des Eigenverwaltungsverfahrens / Schutzschirmverfahrens
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende aus Krankenhäusern, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsführung, Rechtsabteilung, Unternehmensentwicklung und aus dem Projektmanagement
Das könnte Sie auch interessieren
Gut zu wissen
Alle Informationen rund um Ihre Veranstaltung finden Sie hier!
NEWSLETTER
Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an und profitieren Sie von den aktuellen Themen des DKI.