Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Deutsches Krankenhausinstitut e.V.) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.dki.de/.

Veröffentlichungsdatum der Website: Diese Website wurde am 24.10.2023 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website: Diese Website wurde zuletzt am 11.06.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Deutsches Krankenhausinstitut e.V.
Prinzenallee 13
40549 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 470510
Fax: +49 (0) 211 47051-19
E-Mail: info@dki.de

https://www.dki.de/kontakt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Keine Skip-Links (Sprunglinks) vorhanden, um wiederkehrende Inhalte wie Navigation oder Kopfzeile überspringen zu können.
  • Kein Gebärdensprachvideo zur Erläuterung wesentlicher Inhalte oder Funktionen für hörbehinderte Nutzerinnen und Nutzer.
  • Keine Inhalte in Leichter Sprache oder anderen Sprachen verfügbar.
  • Verlinkte PDF-Dokumente sind derzeit teilweise nicht barrierefrei. Eine vollständige Überarbeitung bzw. Nachbereitung der Dateien steht noch aus.
  • Bildinhalte enthalten möglicherweise fehlende oder unvollständige Alternativtexte.
  • Abkürzungen, wie z. B. „DKI“ für „Deutsches Krankenhaus Institut“, werden nicht konsequent bei jeder Verwendung erklärt. Es können weitere nicht erläuterte Abkürzungen im Text vorkommen.

Die genannten Punkte stehen im Widerspruch zu einzelnen Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die Behebung dieser Mängel ist geplant und wird im Rahmen zukünftiger Aktualisierungen schrittweise umgesetzt.

Unverhältnismäßige Belastung

Einige Inhalte und Funktionen auf dieser Website sind derzeit nicht barrierefrei verfügbar, da ihre Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde. Die Beurteilung erfolgte unter Berücksichtigung der personellen, organisatorischen und finanziellen Ressourcen der Einrichtung.

Im Einzelnen betrifft dies:

  • Die Bereitstellung eines Gebärdensprachvideos, das die wesentlichen Inhalte oder die Erklärung zur Barrierefreiheit zusammenfasst, ist derzeit nicht möglich.
  • Die Website steht derzeit nicht in Leichter Sprache zur Verfügung.
  • Inhalte der Website sind aktuell nur in deutscher Sprache verfügbar, eine mehrsprachige Umsetzung ist bislang nicht erfolgt.
  • Verlinkte PDF-Dokumente sind derzeit teilweise nicht barrierefrei.

Unsere Organisation beschäftigt lediglich 25 Mitarbeitende, von denen nur ein sehr kleiner Teil in die Erstellung und Pflege der Website eingebunden ist. Die für eine vollständige Umsetzung der genannten Anforderungen erforderlichen fachlichen und finanziellen Mittel sowie die personellen Kapazitäten stehen gegenwärtig nicht zur Verfügung.

Wir bemühen uns jedoch, die Barrierefreiheit im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter zu verbessern und prüfen regelmäßig, ob einzelne Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

  • PDF-Dokumente zu Projekten, Publikationen, Analysen und Befragungen, die ausschließlich Informationszwecken dienen und keine Inhalte enthalten, die für laufende Verfahren oder Interaktionen mit Nutzerinnen und Nutzern erforderlich sind.
  • Diese Dokumente wurden vor dem 23. Juni 2025 veröffentlicht und seither nicht wesentlich überarbeitet oder aktualisiert.
  • Sie sind daher gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 BITV 2.0 i. V. m. Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102 von den Anforderungen an Barrierefreiheit ausgenommen.

Sollten Sie bestimmte Inhalte dennoch in barrierefreier Form benötigen, können Sie sich über die unten genannte Kontaktadresse an uns wenden. Wir prüfen in diesem Fall eine individuelle Bereitstellung.

Evaluationsmethode

Die Bewertung der Barrierefreiheit dieser Website erfolgte auf Grundlage einer Selbstbewertung nach den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Dabei kamen folgende Prüfverfahren zum Einsatz:

  • BITV-Selbstbewertung auf Basis der 98 Prüfschritte gemäß dem BITV-Test.
  • Automatisierte Prüfung mit dem WAVE Accessibility Tool zur Erkennung technischer Barrieren (z. B. Kontraste, Alternativtexte, semantische Struktur).
  • Manuelle Prüfung der Tastaturbedienbarkeit, insbesondere Navigationselemente, Formulare und interaktive Komponenten.
  • Screenreader-Test mit NVDA zur Überprüfung der Zugänglichkeit und logischen Struktur aus Nutzersicht.

Die Überprüfung wurde durch bueroparallel GmbH durchgeführt. Sie bildet den Stand der Barrierefreiheit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung ab.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

  • Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit der Website durch interne Tests (BITV-Selbstbewertung, Tastaturtests, Screenreader-Prüfungen).
  • Schulung der verantwortlichen Mitarbeitenden im Bereich barrierefreier Webgestaltung und redaktioneller Inhalte.
  • Überarbeitung nicht barrierefreier PDFs und sukzessive Umstellung auf barrierefreie Dateiformate für neue Dokumente.
  • Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei zukünftigen technischen Weiterentwicklungen (z. B. bei Relaunches, neuen Funktionen oder Designanpassungen).

Unser Ziel ist es, die Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – möglichst uneingeschränkt nutzbar ist.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.06.2025 überprüft.