Umsetzung der PPP-RL für Einsteiger
Über die Veranstaltung
Nach der G-BA-Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) sind alle psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken dazu verpflichtet, eine Mindestpersonalausstattung nachzuweisen. Der IST-Bestand muss dokumentiert und der erforderliche Personalbedarf im Rahmen der Budgetverhandlung berechnet und durchgesetzt werden.
Mit Beschluss vom 18.06.2025 hat der G-BA Änderungen der PPP-RL beschlossen. Die Anpassungen umfassen vor allem Flexibilisierungen des Personaleinsatzes sowie einer Reduktion des Dokumentationsaufwandes. Ab dem 01.01.2026 treten bei Nichteinhaltung der verbindlichen Mindestanforderungen Sanktionen mit finanziellen Folgen in Kraft.
Lernen Sie die Grundlagen der PPP-Richtlinie inkl. des aktuellen Beschlusses zur Anpassung kennen!
Ihr Nutzen
Sie erhalten methodisches, im Klinikalltag erprobtes Wissen und Praxistipps.Inhalt
- Inhalte und tragende Gründe der PPP-RL
- Berechnung des Mindestpersonalaufwands
- Herleitung des nachzuweisenden Personals der PPP-RL Berufsgruppen im IST
- Anrechnungsmöglichkeiten von Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen
- Fristen und Dokumentationsvorschriften
- Prüfverfahren nach MD-QK-RL
- Grundlagen des Nachweisverfahrens
- Finanzierung des Personalbedarfs
Zielgruppe
Mitarbeitende aus psychiatrischen Einrichtungen oder Fachabteilungen, insbesondere aus den Bereichen Medizin-, Controlling, Personal-, kaufmännischen Abteilungen sowie Ärztlicher-, Pflege- oder therapeutische Dienste mit Berührungspunkten zur PPP-RLDas könnte Sie auch interessieren
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