Budgetverhandlungen und Schiedsstellenverfahren in der Psychiatrie und Psychosomatik
Über die Veranstaltung
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) hat der Gesetzgeber zur Beschleunigung von Budgetverhandlungen sowohl die Fristen für die Unterlagenübermittlung als auch für die Vereinbarungsabschlüsse geregelt. Die Nichteinhaltung dieser Fristen führt zu einem Rechnungsabschlag. Die Neuregelung regelt zudem prospektive Budgetverhandlungen und einen Schiedsstellenautomatismus ab dem Budgetjahr 2026.
Ihr Nutzen
Nach dieser Veranstaltung wissen Sie,
- welche gesetzlichen Vorgaben Sie beachten müssen,
- welche Fristen einzuhalten sind und wie die Budgetunterlagen formell korrekt übermittelt werden,
- wie Unterlagen schiedsstellenfest vorbereitet werden und wie ein Schiedsstellenverfahren abläuft.
Inhalt
- Die Budgetfristen gem. § 11 BPflV
- Vereinbarung der Selbstverwaltung zur Unterlagenübermittlung für die Budgetverhandlungen und zur Abrechnung des Rechnungsabschlags
- Schiedsstellenautomatismus gem. § 13 BPflV
- Die Schiedsstelle nach § 18a KHG
- Anforderungen an die Budgetunterlagen
- Ablauf eines Schiedsstellenverfahrens
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende aus psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen oder Fachabteilungen, insbesondere aus dem Finanz- und Rechnungswesen und der Rechtsabteilung, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Budgetverhandlungen betraut sind
Hinweise
Vorkenntnisse zur Budgetermittlung und zur Erstellung der AEB-Psych werden vorausgesetzt.Das könnte Sie auch interessieren
Gut zu wissen
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