Neuordnung von Aufgaben des Pflegedienstes unter Beachtung weiterer Berufsgruppen
Hintergrund
Seit 1995 wurden in den deutschen Krankenhäusern mehr als 50.000 Pflegestellen bzw. rund 15% des Pflegepersonals abgebaut. Gab es 1995 noch gut 350.000 Pflegevollkräfte, so waren es 2007 nur noch knapp 300.000. Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der stationären Fälle um 6% zu. Bei gleichzeitig zurückgehenden Verweildauern hat die Arbeitsverdichtung bzw. Arbeitsbelastung im Pflegedienst somit merklich zugenommen.
Der im April 2009 durchgeführte "Zweite Pflegegipfel" im Bundesministerium für Gesundheit hat das Problem erkannt und u.a. folgende Lösungsmöglichkeit aufgezeigt: "Für eine gute Patientenbetreuung ist eine verbesserte Zusammenarbeit der Berufsgruppen im Krankenhaus im Sinne eines kollegialen Miteinanders unverzichtbar. Neben der Ausschöpfung von Möglichkeiten der Delegation soll die Entwicklung und Erprobung sinnvoller neuer Arbeitsteilungen durch die Neuordnung von Aufgaben gestärkt werden."
Auch vor dem Hintergrund anhaltender finanzieller Restriktionen erscheint eine Konzentration des Pflegedienstes auf seine pflegerischen Kernkompetenzen angezeigt, um weitere Beeinträchtigungen in der Patientenversorgung zu vermeiden. Tätigkeiten, die nicht in diese Kernkompetenzen fallen, sind daher an andere Berufsgruppen zu delegieren.
Methode
Das Forschungsvorhaben ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe erfolgte eine Bestandsaufnahme im Sinne einer Ist-Analyse. Dazu wurde neben einer Literaturrecherche eine repräsentative Erhebung bei Pflegedienstleitungen durchgeführt. Für die Fachabteilungen "Innere Medizin", "Allgemeine Chirurgie", "Kinderheilkunde" und "Allgemeine Psychiatrie" wurden unterschiedliche Erhebungsbogen konzipiert.
In der zweiten Stufe des Forschungsvorhabens ging es um eine Analyse und Bewertung der zur Delegation geeigneten Tätigkeiten. Hierzu wurden Expertenbefragungen und Workshops durchgeführt. Zusätzlich wurde ein juristisches Gutachten durch Prof. Bergmann erstellt.
Nach Beendigung der Expertenbefragungen erfolgte eine Beurteilung der Ergebnisse durch eine Projektbegleitende Arbeitsgruppe.
Ergebnisse
Im Rahmen der empirischen Erhebung, an der sich 421 Krankenhäuser beteiligt haben, wurden die Pflegedienstleitungen nach delegationsfähigen Tätigkeiten vor allem im "grundpflegerischen" Bereich befragt. Anhand von vorgegebenen Tätigkeitskatalogen sollten die Pflegedienstleitungen angeben, ob Tätigkeiten übertragbar sind und welche Qualifikationen vorliegen müssen, um sie zu übernehmen.
Bei der Auswertung der Erhebung wurde sehr konservativ vorgegangen. Es wurden nur die Tätigkeiten und Verrichtungen in den weiteren Verlauf der Studie einbezogen, bei denen mindestens 75% der Pflegedienstleitungen eine Delegationsmöglichkeit sehen. Betrachtet man zusammenfassend die Antworten, so lässt sich feststellen, dass einfachere Tätigkeiten bzw. patientennahe Hilfstätigkeiten als durchaus übertragbar angesehen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine spezifische pflegerische Kompetenz von der Übertragung betroffen ist.
Als nicht übertragbar werden zwei verschiedene Arten von Tätigkeiten qualifiziert, wobei der Übergang zwischen den beiden fließend ist. Es handelt sich zum einen um Tätigkeiten, bei denen es bei einer unsachgemäßen Ausführung zu schweren Patientenschädigungen kommen könnte. Zum anderen sind Tätigkeiten betroffen, bei denen es nicht nur um das "handwerkliche" Know-how, sondern auch um die Wahrnehmung des Gesundheitszustandes des Patienten geht. In beiden Fällen ist eine spezifische Kompetenz gefordert, die eine gründliche Ausbildung verlangt wie beispielsweise diejenige, über die examinierten Pflegekräfte verfügen.
Damit liegt ein Katalog von Tätigkeiten vor, der von der überwiegenden Mehrzahl der befragten Pflegedienstleitungen als delegationsfähig eingestuft wird. Auch wenn die Pflegedienstleitungen jeweils nur nach einzelnen übertragbaren Verrichtungen gefragt wurden, geht es bei der Übertragung von Aufgaben des Pflegedienstes keineswegs lediglich nur um eine veränderte Aufgabenzuordnung von einzelnen Tätigkeiten. Eine solche Vorgehensweise geht von einem zu vereinfachten Bild der Pflegetätigkeit aus und würde viel zu kurz greifen.
Inwieweit Einzeltätigkeiten tatsächlich übertragbar sind, hängt von den konkreten Gegebenheiten in jedem einzelnen Krankenhaus ab. Dazu sind die jeweiligen Rahmenbedingungen zu betrachten. Näher betrachtet und ausgeleuchtet wurden die Rahmenbedingungen "Schichtstärke", "bauliche Struktur", "Patientenklientel" sowie "Größe der Station".
Es wird nur ganz wenige einzelne Tätigkeiten geben, die inhaltlich, zeitlich und auch ökonomisch ausreichend umfangreich sind, um sie an anders qualifizierte Kräfte zu delegieren. Für die meisten einzelnen Verrichtungen dürfte gelten, dass sie mit anderen Tätigkeiten zu einem Aufgabenfeld kombiniert werden müssen. Letztlich geht es darum, sinnvolle Kombinationen aus einzelnen Tätigkeiten zu schaffen.
Die Forderung nach sinnvollen Kombinationen von Tätigkeiten hat dabei mehrere Dimensionen:
- Inhaltliche Dimension
- Zeitliche Dimension
- Qualifikatorische Dimension
- Ökonomische Dimension
Die Optimierung der Prozesse stellt der Dreh- und Angelpunkt der Neuordnung von Aufgaben dar. Letztlich geht es bei der Übertragung von Aufgaben des Pflegedienstes immer um eine Veränderung von Prozessen. Besonderes Augenmerk ist auf stationsinterne und stationsübergreifende Schnittstellen zu legen. Jede Schnittstelle sorgt für einen erhöhten Abstimmungs- und Kommunikationsbedarf. Bei einer Neuordnung von Tätigkeiten mit einer Übertragung von Aufgaben muss daher sorgfältig überlegt werden, wie diese in die Ablauforganisation einzupassen ist.
Im Rahmen von Schnittstellenanalysen sind auch die Arbeitsverteilung und die Kommunikation zwischen den Berufsgruppen einer Station zu thematisieren. Insofern ist die Neuordnung von Aufgaben des Pflegedienstes kein Bereich, der ausschließlich den Pflegedienst betrifft. Auch die anderen Mitglieder des therapeutischen Teams sind hier beteiligt. Auch deren Tätigkeit muss analysiert werden. Auch deren Einbindung in die relevanten Prozesse ist zu betrachten.
Da die Neuordnung von Aufgaben nicht nur stationsinterne Tätigkeiten betrifft, muss die gesamte Prozesskette betrachtet werden. Funktionsabteilungen und die nicht-medizinischen Bereiche des Krankenhauses sind ggf. einzubinden.
Die Optimierung der Prozesse lässt sich nicht trennen von der Frage, wie der Prozess organisiert werden soll. Ablauf- und Aufbauorganisation sind in engster Weise miteinander verbunden.
Zur Änderung der Prozesse gehört daher auch die Gestaltung der Aufbauorganisation. Mit dieser Frage steht und fällt die Übertragung von Aufgaben des Pflegedienstes. Es zeigt sich, dass die organisatorische Verantwortung für den Einsatz der anders qualifizierten Kräfte bei den Verantwortlichen für das Pflegemanagement liegen muss.
Ein wesentliches Ziel der Neuordnung von Aufgaben stellt die Konzentration auf die Kernkompetenzen der Pflegekräfte dar. Für die examinierten Pflegekräfte bedeutet das eine Fokussierung auf die Tätigkeiten, weswegen sie diesen Beruf ergriffen haben. Die Arbeits- und Berufszufriedenheit wird dadurch steigen.
Fazit
Die Neuordnung von Aufgaben des Pflegedienstes reduziert sich keineswegs auf eine Auswahl von Tätigkeiten und Verrichtungen, die an anders qualifizierte Mitarbeiter übertragen werden.
Die ohne Zweifel großen fachlichen Kompetenzen der examinierten Pflegekräfte werden durch eine Entlastung von geringer qualifizierten Tätigkeiten stärker zur Geltung kommen können. Dazu werden aber auch stärker als bislang organisatorische Kompetenzen hinzukommen. Es wird zu einer Zunahme der Führungskompetenzen kommen. Die bislang schon vorhandene Führungsverantwortung für Schüler, Zivildienstleistende und Praktikanten wird sich auch auf anders qualifizierte Mitarbeiter erstrecken.
Eine wesentliche Schlussfolgerung der hier vorliegenden Studie ist damit, dass die Organisations-, Führungs- und Prozessverantwortung des Pflegedienstes im Rahmen der Neuordnung von Aufgaben deutlich zunehmen wird.
Eine weitere wichtige Schlussfolgerung besteht in der Beachtung der so genannten Kaskadeneffekte. Im Rahmen der DKI-Studie "Neuordnung ärztlicher Tätigkeiten" wurde die Übertragung von ärztlichen Aufgaben an den Pflegedienst ausführlich diskutiert. Bei einer solchen Übertragung muss die Arbeitsbelastung sowohl der Ärzte als auch der Pflegekräfte berücksichtigt werden. Ein weiterer Kaskadeneffekt ergibt sich, wenn von den Pflegekräften ihrerseits Tätigkeiten beispielsweise auf Service- oder Pflegeassistenten übertragen werden.
Die examinierten Pflegekräfte werden damit von einfachen Tätigkeiten entlastet und könnten die Aufgaben aus dem bisherigen ärztlichen Bereich übernehmen.
Die Neuordnung von Aufgaben erschöpft sich somit nicht nur auf den Ärztlichen Dienst oder nur auf den Pflegedienst. Es muss die gesamte Prozesskette betrachtet werden. Durch die Beachtung der Kaskadeneffekte kann eine Entlastung der Ärzte und der Pflegekräfte gleichermaßen erfolgen.