Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes
Hintergrund
Die vorliegenden Prognosen zur demographischen Entwicklung in Deutschland weisen ausnahmslos aus, dass der Anteil älterer Patienten, die in der Regel durch chronische Krankheiten und Multimorbidität gekennzeichnet sind, deutlich zunehmen wird. Für die Krankenhäuser bedeutet dies ein Anstieg der Fallzahlen, der mit einer Zunahme der durchschnittlichen Fallschwere verbunden ist. Konsequenz dieser Entwicklung wird eine zunehmende Nachfrage nach Krankenhausärzten sein. Schon heute haben Krankenhäuser allerdings Probleme, alle freiwerdenden Arztstellen zu besetzen. Die Prognose der Entwicklung der Arztzahlen erwartet eine hohe Anzahl von ausscheidenden, aber nur eine vergleichsweise geringe Zahl an eintretenden Ärzten. Sofern die derzeit vorliegenden Bedingungen nicht verändert werden, käme es zu einer verstärkten Arbeitsverdichtung der Krankenhausärzte, die nicht nur Auswirkungen auf die Attraktivität des Arztberufes, sondern auch vor allem auf die Qualität der stationären Patientenversorgung haben würde. Auch die Umsetzung des geänderten Arbeitszeitgesetzes führt zu einem steigenden Bedarf an Ärzten. Demzufolge werden die Krankenhäuser künftig noch stärker gezwungen sein, Ärzte so effizient wie möglich einzusetzen.Vor diesem Hintergrund ist es ein wesentliches Ziel der Untersuchung, auf der Basis einer differenzierten Analyse praxisrelevante Konzepte zur Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes zu entwickeln, die von den Krankenhäusern unmittelbar umgesetzt werden können.
Methode
Das Forschungsvorhaben war zweistufig angelegt. In der ersten Stufe erfolgte eine Bestandsaufnahme im Sinne einer Ist-Analyse (welche innovativen Modelle werden praktiziert/vorgeschlagen etc.). Im Rahmen der zweiten Stufe der Untersuchung wurde eine Bewertung der Vorschläge und Modelle durch Expertenbefragungen vorgenommen.
Ergebnisse
Die berufsrechtliche Aufgabenverteilung zwischen Arzt und nichtärztlichem Personal wird durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen - bis auf sehr wenige Ausnahmen - nicht geregelt. Somit lässt sich das Tätigkeitsfeld des Arztes nicht eindeutig von dem des nichtärztlichen Personals abgrenzen. Es erfolgt die Ausrichtung derzeit an Grundsätzen der Rechtsprechung (Richterrecht). Hierbei wird generell prioritär auf die kompetente, fachqualifizierte und lückenlose Patientenbetreuung, die sich aus dem notwendigen Patientenschutz ergibt, abgestellt. Dennoch gibt es einen Kernbereich medizinischer Behandlung, der nicht delegierbar ist. Behandlungsmaßnahmen, die wegen ihrer Schwierigkeiten, ihrer Gefährlichkeit oder wegen der Unvorhersehbarkeit etwaiger Reaktionen professionelles ärztliches Fachwissen voraussetzen, sind vom Arzt persönlich durchzuführen und nicht delegationsfähig. Folgerichtig ist in der notwendigen arbeitsteiligen Medizin Delegation und Neuordnung von Tätigkeiten insofern zulässig, soweit sie nicht den Kernbereich, also insbesondere Diagnostik, Differenzialdiagnostik und Therapie nach unverzichtbarem ärztlichem Standard, betreffen. Um eine ärztliche Leistung von nicht-ärztlichen Mitarbeitern des Krankenhauses hochwertig und ohne zusätzliche Gefährdung des Patienten erbringen zu können, ist eine Überprüfung und ggf. eine Anpassung der formellen und der materiellen Qualifikation der neuen Leistungserbringer erforderlich. Die für eine notwendige Anpassung der formellen und materiellen Qualifikation erforderliche Zeitdauer ist der Grund dafür, dass nicht alle Tätigkeiten sofort übertragen werden können. Bei Leistungen, die kurzfristig umsetzbar sind, kann eine Anpassung der Qualifikation an das Niveau der Patientengefährdung in kurzer Frist erfolgen. Bei den kurzfristig umsetzbaren ärztlichen Leistungen handelt es sich eher um einzelne, genau definierte Tätigkeiten (z.B. venöse Blutentnahme oder intramuskuläre Injektionen). Tätigkeiten, die mittelfristig delegiert oder neu zugeordnet werden können, erfordern eine umfangreichere Anpassung der Qualifikation. Grund hierfür ist das höhere Gefährdungspotential der Patienten. Die Sorgfaltspflichten sind entsprechend höher. Das erfordert aber auch entsprechend umfangreiche und zeitintensive Weiterbildungen. Bei der Neuzuordnung der Tätigkeiten sind darüber hinaus auch zeitliche Mindestanforderungen an die Ausbildungszeit oder die berufliche Tätigkeit zu stellen. Bei den mittelfristig umsetzbaren Tätigkeiten handelt es sich i.d.R. um komplexe und/oder umfangreiche Tätigkeitsbereiche, die Reorganisationsprozesse erfordern, die ebenfalls einen gewissen Zeitbedarf auslösen (z.B. nichtärztliche Chirurgieassistenz oder Casemanagement). Eine langfristige Anpassung der Qualifikation an die ärztlichen Tätigkeiten ist immer dann gegeben, wenn gesetzliche und/oder untergesetzliche Normen verändert werden müssen. Neben dem gesetzgeberischen Vorlauf ist dann auch die Zeitspanne für die Erst- oder Weiterqualifikation der Mitarbeiter, die die neuen Tätigkeiten übernehmen, einzuplanen.
Fazit
Als Quintessenz aus den praktischen Erfahrungen der im Rahmen von Expertengesprächen befragten Krankenhausmitarbeiter können u.a. folgende handlungsorientierte Empfehlungen an die Krankenhäuser gegeben werden.
- Übertragung von Tätigkeiten prüfen und ergänzen
- Prüfung der formellen und materiellen Qualifikation·
- Abklärung Berufshaftpflichtversicherung
- Keine isolierte Betrachtung des Ärztlichen Dienstes, sondern Optimierung kompletter Prozesse