DKI Blitzumfrage: Prüfung von Abrechnungen und Leistungsgruppen im Krankenhaus
Hintergrund
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) nimmt ab dem Jahr 2027 die Anzahl der zulässigen Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) spürbar zu.
Methode
Repräsentative Blitzumfrage, an der sich bundesweit 306 Krankenhäuser beteiligten.
Ergebnisse
Der Anteil der zu prüfenden Krankenhausrechnungen (Prüfquote) richtet sich nach dem Anteil der unbeanstandeten Rechnungen. Durch die gesetzliche Neuregelung erhöhen sich beide Quoten. Bislang lag der Anteil der geprüften Krankenhausabrechnungen im Mittel bei rund 10 % (Referenzjahr: 2025). 98 % aller deutschen Krankenhäuser erwarten, dass ihre Prüfquoten ab dem 01. Januar 2027 steigen werden.
Die Leistungsgruppenprüfungen sind in 3 Vierteln der Krankenhäuser (nahezu) vollständig abgeschlossen (66 %) oder fortgeschritten (9 %). In einem Viertel der Häuser sind sie noch nicht fortgeschritten (4 %) oder noch gar nicht durchgeführt worden (21 %).
Fazit
Hochgerechnet auf die Grundgesamtheit der Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten sind bundesweit rund 4.000 Vollkräfte überwiegend mit der Bearbeitung von MD-Prüfungen befasst. Die dadurch entstehenden Personalkosten belaufen sich auf rund 245 Mio. €. Durch das BStabG erhöhen sich Personalaufwand und Kosten zusätzlich.
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Projektleitung
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V.
Geschäftsführer, Deutsches Krankenhausinstitut GmbH