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Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) 2026
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Über die Veranstaltung
Die mit dem KHVVG zum 01.01.2025 in Kraft getretene Krankenhausreform soll mit einem Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) in einigen zentralen Punkten verändert werden. Die Koalition hat 46 Änderungsanträge zum Krankenhausreformanpassungsgesetz vorgelegt. In quasi letzter Minute konnte der Gang zum Vermittlungsausschuss abgewendet werden. Nach der 2./3. Lesung im Bundestag (05./06.03.2026, avisiert) und dem 2. Durchgang im Bundesrat (27.03.2026, avisiert) informieren wir Sie am 15.04.2026 gezielt über die finalen Beschlüsse – mit klarem Fokus auf die praktischen Konsequenzen für Ihr Krankenhaus. Nur wenige Tage nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erhalten Sie eine aktuelle politische Einordnung, fundierte Analysen und konkrete Handlungsempfehlungen.Ihr Nutzen
Sie erhalten eine der ersten fundierten Gesamteinordnungen nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens.- Sie gewinnen konkrete Handlungsempfehlungen statt abstrakter Gesetzestexte.
- Sie können Ihre strategischen Entscheidungen für 2026 und die Folgejahre auf eine aktuelle und belastbare Grundlage stellen
Inhalt
Sie profitieren von kompakten Analysen und konkreten Handlungsempfehlungen aus erster Hand zu folgenden Themen:- Aktuelle politische Lage im Krankenhaussektor und Handlungsempfehlungen Referent: Gerald Gaß, Deutsche Krankenhausgesellschaft**
- Leistungsgruppen, Mindestvorhaltemengen und Personal-Mindestbesetzung Referent: Stefan Paech, Kliniken Südostbayern AG**
- Vorhaltevergütung und künftiges Vergütungssystem Referent: Michael Draheim, Deutsche Krankenhausgesellschaft**
- Sektorenübergreifende Versorgungsmöglichkeiten im Krankenhaus Referent: Ingo Seip, DGD-Stiftung**
Zielgruppe
- Geschäftsführende / Vorstände
- Kaufmännische Direktor:innen und Direktoren / Verwaltungsleitungen
- Ärztliche Direktor:innen / Chefärzt:innen
- Leitungen Controlling, Finanzen und Budgetverhandlung
- Leitungen Strategie, Unternehmensentwicklung und Strukturplanung
- Personalverantwortliche mit Blick auf Mindestbesetzung und Leistungsgruppenanforderungen
- Krankenhausträger, Aufsichtsgremien und Gesellschaftervertreter Verantwortliche in Verbänden und Trägerorganisationen
- Entscheider:innen in Hochschulkliniken und Fachkrankenhäusern
- Führungskräfte mit Verantwortung für sektorenübergreifende Versorgungsmodelle
Mit freundlicher Unterstützung
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