Sofort-Transformationskosten und Krankenhaustransformationsfonds (KHTFV)
Über die Veranstaltung
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025 stehen den Krankenhäusern ab 01.11.2025 4 Mrd.€ Sofort-Transformationskosten zur Verfügung, die über einen befristeten Rechnungszuschlag in Höhe von 3,25 % vom 01.11.2025 bis 31.10.2026 berechnet werden dürfen.
Darüber hinaus werden den Krankenhäusern aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität im Zeitraum von 2026 bis 2030 jährlich 3,5 Mrd. € und 2030 bis 2035 jährlich 2,5 Mrd. € zufließen. Der Beginn des Förderzeitraums und die Mittelzuwendung wurde auf den 01.04.2026 verschoben.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen aktuellen Überblick über die Sofort-Transformationskosten.
- Sie werden über Ihre Bedarfsanmeldung von Mitteln aus dem Transformationsfonds bei Ihrem zuständigen Bundesland informiert.
- Sie erfahren insbesondere, welche Fördertatbestände gefördert werden können und lernen die Details zum Antragsverfahren und den Antragsfristen kennen.
Inhalt
- Sofort-Transformationskosten
- Investitionskostenförderungen nach KHG
- § 12b Transformationsfonds
- Änderungen zum Strukturfonds
- Förderfähigkeit und Förderausschluss
- Antragsverfahren
- Zeitstrahl und Fristen
- Überblick über die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV)
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Geschäftsführung, dem Finanz- und Rechnungswesen, dem Medizincontrolling und der Unternehmensentwicklung, sowie von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken und Verbänden des GesundheitswesensDas könnte Sie auch interessieren
Gut zu wissen
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