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Pädiatrische Institutsambulanzen nach § 118b SGB V
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Über die Veranstaltung
Im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde mit dem § 118b SGB V ein neuer Zugangsweg von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen geschaffen. In pädiatrischen Institutsambulanzen können Krankenhäuser per gesetzlicher Ermächtigung Kinder und Jugendliche versorgen, die aufgrund der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung der Behandlung durch ein Krankenhaus bedürfen. Leistungsumfang, sächliche und personelle Voraussetzungen und sonstige Anforderungen an die Qualitätssicherung werden voraussichtlich noch im Jahr 2025 in einer Bundesvereinbarung festgelegt.In dieser Veranstaltung lernen Sie ausführlich die in der Bundesvereinbarung festgelegten Vorgaben für pädiatrische Institutsambulanzen kennen.
Ihr Nutzen
In dieser Veranstaltung erfahren Sie,- welche sächlichen und personellen Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Bundesvereinbarung festgelegt sind,
- welche Leistungen erbracht werden dürfen,
- welche Patient:innen behandelt werden dürfen,
- in welcher Form die erbrachten Leistungen abgerechnet werden.
Inhalt
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Hinweise zur Etablierung
- Sächliche und personelle Anforderungen an die Qualitätssicherung
- Leistungsumfang (Art, Schwere und Dauer der Krankheitsbilder)
- Anzeigeverfahren
- Dokumentationsanforderungen
- Abrechnungswege
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende aller Berufsgruppen in Krankenhäusern mit Berührungspunkten zur Kinder- und Jugendmedizin, insbesondere ärztliches Personal, Controlling, Verwaltung und GeschäftsführungDas könnte Sie auch interessieren
Gut zu wissen
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