Neue ambulante Behandlungsmöglichkeiten durch Krankenhäuser nach § 116a SGB V und spezielle sektorengleiche Vergütung gemäß § 115f SGB V (Hybrid-DRG)
Über die Veranstaltung
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurden bestimmte ambulante Behandlungsmöglichkeiten im Bereich der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung erweitert und insbesondere sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV) sowie Sicherstellungskrankenhäuser in die vertragsärztliche Versorgung mit einbezogen.
Ebenfalls mit dem KHVVG soll die Fallzahl der Hybrid-DRGs schrittweise von derzeit 1,5% auf 12% ansteigen. Dazu gilt aktuell eine Ergänzung des Leistungskatalogs seit dem 01.01.2025. Ab 2026 wird der Hybrid-DRG-Leistungskatalog nochmals deutlich erweitert. Ohne Konsens zwischen GKV, DKG und KBV hat der ergänzte Bewertungsausschuss (InBA) 106 zusätzliche OPS-Leistungen, u.a. Blinddarmoperationen, Herzinterventionen und Frakturbehandlungen, in den Hybrid-DRG-Leistungskatalog aufgenommen, wovon weit über zwei Millionen Krankenhausfälle betroffen sein könnten.
Bereiten Sie sich mit dieser Veranstaltung auf die erweiterten Behandlungsmöglichkeiten und deren Vergütung vor!
Ihr Nutzen
Sie erhalten einen aktuellen Überblick über die sektorengleiche Behandlung und Vergütung nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) sowie einen ersten Überblick zur ambulanten Versorgung nach § 116a SGB V.
Inhalt
• Grundlagen• Sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG)
• Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Geschäftsführung, dem Medizincontrolling, dem Finanzcontrolling und der Patientenverwaltung
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