Rechtskonformer Einsatz von Leiharbeit und Honorarkräften in Kliniken
Über die Veranstaltung
Die meisten Kliniken sind auf den Einsatz von Leiharbeitskräften und/oder von freiberuflichen Ärzt:innen und Pflegekräften auf Honorarbasis angewiesen, um Leistungs- und Erlösausfälle zu verhindern und Personalvorgaben einzuhalten. Das Bundessozialgericht hält Honorarärzt:innen und -pflegekräfte regelmäßig für sozialversicherungspflichtig. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen.
Ihr Nutzen
In dieser Veranstaltung erhalten Sie fundierte Informationen zum rechtskonformen und organisatorisch sinnvollen Einsatz von Leiharbeitskräften und/oder Honorarkräften in Ihrer Klinik.
Inhalt
Rechtliche Einordnung der BSG-Urteile zu Honorarkräften und Konsequenzen- Auswirkungen auf Freelancer-Modelle, Einspringer- und Poolkonzepte sowie Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung
- Sondertypen: Honorarpflegekräfte, Praxisvertretung im MVZ, Notarzt, Konsiliar- und Belegärzte
- Sozialversicherungsprüfung vorbereiten und begleiten
- Alternative Personaleinsatzkonzepte in der Praxis
- Teilzeit-Anstellungsverhältnisse, Abrufarbeitsvertrag, Leiharbeitnehmer:innen
- Pool-Building intern und regional
- Standby-Dienste, Family-Schichten, Mobile Arbeit, Homeoffice
- Rechtlicher Rahmen von Personalakquise und -marketing
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende aus Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, insbesondere aus dem Personalmanagement, der Finanzabteilung, dem ärztlichen und pflegerischen DienstDas könnte Sie auch interessieren
Gut zu wissen
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