Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V
Über die Veranstaltung
Der Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vom 15.04.2024 sieht die Neueinführung der §§ 115g und 115h SGB V und damit die Möglichkeit von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen vor.
Diese sind definiert als Krankenhäuser, die wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden sollen und der Versorgungsstufe Level 1i zuzuordnen sind. Neben der stationären Behandlung dürfen demnach Leistungen aus dem vertragsärztlichen Fach- und Hausarztbereich, ambulante Operationen und belegärztliche Leistungen angeboten werden. Darüber hinaus sind als medizinisch-pflegerische Versorgung Übergangspflege, Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege vorgesehen. Eine Bestimmung durch die Krankenhausplanungsbehörden der Länder über den stationären Versorgungsaufrag hinaus ist erforderlich. Der Versorgungsauftrag wird durch Zuweisung spezifischer Leistungsgruppen (im Wesentlichen Allgemeine Innere Medizin/ Geriatrie) im Feststellungsbescheid ausgesprochen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen konkretisieren den Leistungskatalog für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen.
Strategisch hat sich ein Krankenhaus die Frage zu stellen, in welcher Form es seine sektorenübergreifende Versorgung zukünftig erbringen möchte, wobei die Trägerschaft zum Teil von besonderer Bedeutung ist und sich die Versorgungsformen auch ergänzen können.
Diese Veranstaltung gibt einen kompakten und gut verständlichen Überblick über die rechtlichen Grundlagen sowie über die Möglichkeiten der zum Teil neuen Versorgungsformen und ihrer praktischen Umsetzung.
Ihr Nutzen
- Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung einer der TOP-Anwältinnen im Medizinrecht und einer praxisfirmen Ärztin und zertifizierten Medizincontrollerin / Krankenhausmanagerin und erfahren, welche Optionen sich für Ihr Haus bieten.
- Die komplexen Rechtsthemen werden Ihnen praxisnah und gut verständlich vermittelt.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Voraussetzungen für die Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung
- Welche sektorenübergreifenden Leistungen sind möglich?
- Abgrenzung der Schnittstellen zu den gängigen Ermächtigungsleistungen, zum Belegarztwesen, zum ambulanten Operieren und zu den Hybrid DRG
- MVZ-Gründereigenschaft
- Weitere Öffnung für Ermächtigungen
- Definition der medizinisch-pflegerischen Versorgung
- Möglichkeiten und Grenzen von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
- Vergütung der neuen sektorenübergreifenden Leistungen
- Fördermöglichkeiten
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende aus Krankenhäusern, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsführung, Rechtsabteilung, Unternehmensentwicklung und aus dem Projektmanagement
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