Online
26.11.2024
10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Nr. 8548
395,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
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Über die Veranstaltung

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen führt bei Vertragsbeziehungen, insbesondere zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzt:innen und MVZ, aber auch anderen medizinischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen und der (Pharma-)Industrie, noch immer zu erheblichen Unsicherheiten im Klinikalltag. Weitere Entscheidungen und Bestimmungen werfen zusätzliche komplexe Fragen auf:
Was beinhalten die Korruptionsregelungen der §§ 299a ff. StGB?
Welche Risiken und Auswirkungen haben sie für das Krankenhaus und die handelnden Personen?
Welche vertraglichen Absprachen sind noch zulässig?
Welche Formen des Outsourcings sind noch erlaubt und wie können sie vereinbart werden?
Welche finanziellen Folgen hat die häufige Praxis der Umqualifizierung von Kooperationen mit Honorarärzt:innen in (scheinselbständige) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und wie kann dem künftig begegnet werden?
Welche Nutzungsverträge sind im Rahmen der Leistungserbringung mit fremdem Personal, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Klinikressourcen, noch zulässig?

In dieser Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf diese und viele damit zusammenhängende Fragestellungen.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten aktuelles Wissen zu den Grundlagen der vertraglichen Ausgestaltung von Leistungs- oder Nutzungskooperationen zwischen Krankenhäusern und anderen medizinischen Leistungserbringern.
  • Sie erhalten aktuelles Wissen zu den Grundlagen der vertraglichen Ausgestaltung von Kooperationen mit der (Pharma-)Industrie, z.B. in den Bereichen Fortbildung, Sponsoring sowie Berater- und Referententätigkeiten.
  • Nutzen Sie diese praxisnahe Veranstaltung, um die relevanten Fragen und Szenarien mit dem Ziel einer rechtssicheren Vertragsgestaltung zu klären.
  • Im Teilnehmerkreis diskutieren und erarbeiten Sie auf Wunsch gemeinsam praxisnahe Lösungen für Ihre bestehenden und neuen (Kooperations-)Verträge.

Inhalt

  • Welche Kooperationen und Verträge von Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzt:innen, MVZ, anderen medizinischen Leistungserbringern und der (Pharma-)Industrie sind sinnvoll und zulässig?
  • Wie können (Kooperations-)Verträge mit diesen Vertragspartnern rechtssicher gestaltet werden?
  • Welche rechtlichen Vorgaben und Compliance-Anforderungen sind zu berücksichtigen?
  • Woran orientieren sich Leistung und Gegenleistung im Vertrag? Welche Vergütung ist möglich und angemessen?
  • Wie sollte in Anbetracht der verschärften Gesetzeslage und Rechtsprechung mit langjährig bestehenden Kooperationen umgegangen werden?

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, insbesondere aus dem Finanzwesen, der Rechtsabteilung und dem Compliance-Management

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