Online
11.03.2025
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Nr. 8788, Veranstaltung findet statt
290,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
Online
01.07.2025
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Nr. 8789
290,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
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Über die Veranstaltung

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurde die Einführung der PPR 2.0 als neues Personalbemessungsinstrument mit patientenzentrierter Zuordnung in minutenbasierte Leistungsstufen beschlossen. 2023 begann die Erprobungsphase, im Juli 2024 wurden im Rahmen der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) erstmals Vorgaben zur Ermittlung der Anzahl der eingesetzten und der auf der Grundlage des Pflegebedarfs einzusetzenden Pflegekräfte erlassen und seit diesem Jahr gilt die PPBV verbindlich. Nun steht eine Sanktionsvereinbarung zu den Mitteilungspflichten (PPB-SV) kurz vor dem Abschluss. Werden die Quartals- oder Jahresmeldungen an das InEK nicht fristgerecht oder unvollständig übermittelt, ist künftig mit Vergütungsabschlägen für die Krankenhäuser zu rechnen. Verhindern Sie finanzielle Strafen für Ihr Haus und bereiten Sie sich gut vor!

Ihr Nutzen

Nach dieser Veranstaltung
  • kennen Sie die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Praxisorganisation,
  • gelingt Ihnen der Praxistransfer der Themenfelder Pflegepersonalbemessung und Pflegebudget,
  • können Sie spezifische Lösungen für Ihr Krankenhaus entwickeln oder aus den Fallbeispielen adaptieren,
  • haben Sie grundlegende Kenntnisse der Pflegepersonalbemessung und verstehen den Einfluss auf Ihr Krankenhaus.

Inhalt

  • Überblick zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
  • Entwicklung von der PPR hin zur PPR 2.0
  • Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und die neue Sanktionsvereinbarung (PPB-SV)
  • Exemplarische Darstellung möglicher Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  • Das Leistungserfassungs-System für die Intensivpflege Inpuls ®
  • Betrachtung der PPR 2.0 im Kontext künftiger Budgetverhandlungen
  • Chancen und Risiken sowie Ausblick

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende aus Krankenhäusern, insbesondere Pflegedirektion, Pflegedienstleitung, Personal- sowie Gesamtverantwortliche

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