Online
25.09.2024 - 26.09.2024
jeweils: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Nr. 8437, Veranstaltung findet statt
440,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
Online
12.03.2025 - 13.03.2025
jeweils: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Nr. 8438
440,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
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Über die Veranstaltung

Das Steuerrecht ist komplex und in gemeinnützigen Krankenhäusern von zahlreichen Besonderheiten gekennzeichnet. Auch nicht auf das Steuerrecht spezialisierte Mitarbeitende sollten über steuerrechtliches Grundlagenwissen verfügen, um langfristig die Gemeinnützigkeit "Ihres" Krankenhauses zu sichern und für Betriebsprüfungen jederzeit gerüstet zu sein. Machen Sie sich als Neueinsteiger:in mit dem steuerlichen Einmaleins eines gemeinnützigen Krankenhauses vertraut oder bringen Sie als Expert:in Ihr Grundlagenwissen wieder auf den aktuellen Stand.

Ihr Nutzen

  • Anhand von Beispielen lernen Sie, wie ein gemeinnütziges Krankenhaus aus ertrag- und umsatzsteuerrechtlicher Sicht zu beurteilen ist.
  • Nach der Veranstaltung können Sie
    • einschätzen, ob bestimmte Tätigkeiten ertrag- und/oder umsatzsteuerpflichtig sind,
    • entscheiden, ob Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden dürfen,
    • erkennen, ob umsatzsteuerrechtlich ein Leistungsaustausch bzw. eine Steuerbefreiung vorliegt,
    • prüfen, ob Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt sind.

Inhalt

  • Gemeinnützigkeitsrechtliche Grundlagen
  • "Vier-Sphären-Theorie" - Abgrenzung ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Grundlagen der zeitnahen Mittelverwendung
  • Grundlagen der Gewinnermittlung
  • Umsatzsteuerrechtliche Grundlagen
    • Definition und Konsequenzen eines Leistungsaustausches
    • Erläuterung der wesentlichen Befreiungsvorschriften
  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
  • Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrektur
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen

Zielgruppe

Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Buchhaltung, dem Finanz- und Rechnungswesen, der Rechtsabteilung, der Verwaltung, des Einkaufs, der Technik und der Wirtschaftsabteilung, sowie von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften

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