DKI Blitzumfrage: Umsetzung der elektronischen Patientenakte im Krankenhaus
Hintergrund
Seit dem 1. Oktober 2025 sind die Krankenhäuser zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) verpflichtet. Die Häuser müssen in der Lage sein, Daten in die ePA einzustellen oder aus ihr abzurufen. Die Häuser müssen in der Lage sein, Daten in die ePA einzustellen oder aus ihr abzurufen. Dafür müssen die Krankenhausinformationssysteme (KIS) technisch angepasst und die Häuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.
Methode
Repräsentative Blitzumfrage, an der sich bundesweit 489 Krankenhäuser beteiligten.
Ergebnisse
Insgesamt 57 % der Krankenhäuser in Deutschland gehen davon aus, die ePA noch im 1. Halbjahr 2026 im gesamten Krankenhaus nutzen zu können. Rund ein Viertel erwartet eine krankenhausweite Nutzung für das 3. Quartal 2026 und ein Fünftel nicht vor dem 4. Quartal 2026.
Zum Erhebungszeitpunkt Ende Februar 2026 hatten die Hersteller in 82 % der Kranken-häuser das ePA-Update für das KIS/KAS bereitgestellt. In den übrigen Häusern erwarten 60 % davon die Bereitstellung noch im 1. Halbjahr 2026. 90 % der Krankenhäuser in Deutschland haben mit der technischen Inbetriebnahme der ePA im führenden KIS (Konfigurationen etc.) bereits begonnen. Von den Übrigen wollen die meisten Häuser (90 %) noch in diesem Halbjahr damit beginnen.
Fazit
Die meisten Krankenhäuser mit begonnener Pilotierung der ePA haben auch mit ihrem internen Roll-out über den ersten Pilotbereich hinweg begonnen. Dies trifft auf 70 % dieser Häuser zu. In den meisten Krankenhäusern, die mit dem internen Roll-Out noch nicht begonnen haben, ist die für das 1. Halbjahr 2026 geplant (88 %).
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Projektleitung
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V.
Geschäftsführer, Deutsches Krankenhausinstitut GmbH