DKI Blitzumfrage: Auswirkungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die Krankenhäuser
Hintergrund
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hat die Bundesregierung ein weit-reichendes Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Damit sollen Milliardenbeträge in der GKV eingespart werden. Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Leistungskürzungen und Einsparungen auch und gerade im Krankenhausbereich vor.
Methode
Repräsentative Blitzumfrage, an der sich bundesweit 520 Krankenhäuser beteiligten.
Ergebnisse
Bis Ende 2027 gehen 42 % der Allgemeinkrankenhäuser in Deutschland von einem eher hohen oder sehr hohen Insolvenzrisiko für ihr Haus aus. Bis Ende 2028 steigt der entsprechende Anteil sogar auf 53 %. Bei den psychiatrischen Fachkrankenhäusern haben 11 % (2027) und 25 % (2028) ein erhöhtes Insolvenzrisiko. Maßgeblicher Grund dafür ist das BStabG.
Die Mehrzahl der Allgemeinkrankenhäuser (94 %) und Psychiatrien (71 %) erwartet negative Auswirkungen des BStabG auf die Patientenversorgung - bei den Personalkosten durch Personalabbau, Einstellungsstopps oder Einschränkungen von Aus- und Weiterbildungsangeboten, bei den Sachkosten durch Verschiebung oder Streichung von Investitionsvorhaben.
Fazit
Einschränkungen beim Leistungsangebot, etwa durch die Verschiebung planbarer Behandlungen oder Streichung bestimmter Versorgungsangebote, die Verlängerung von Wartezeiten bei elektiven Patienten bzw. der Ausbau von Wartelisten sind aus Sicht vieler Krankenhäuser mögliche Handlungsoptionen, um die Herausforderungen des BStabG zu bewältigen.
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Projektleitung
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V.
Geschäftsführer, Deutsches Krankenhausinstitut GmbH