Abgeschlossenes Projekt

2. Perinatalbefragung zur pflegerischen Strukturqualität

Beginn: Januar 2016
Ende: September 2016

Hintergrund

Am 01.01.2014 trat die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft. Die QFR-RL definiert u. a. Anforderungen an die pflegerische Strukturqualität auf den neonatologischen Intensivstationen. Zwischenzeitlich ist die Richtlinie mit G-BA-Beschluss vom 17.09.2015 geändert worden. Die Änderungen betreffen vor allem die Vorgaben für die Pflegepersonalschlüssel und die Fachweiterbildungsquote für die pädiatrische Intensivpflege.


Methode

Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) mit einer Aktualisierung der 1. Perinatalbefragung aus dem Jahr 2014 beauftragt, um die Auswirkungen der erneuten Änderungen zu evaluieren. An der 2. Perinatalbefragung im Jahr 2016 haben bundesweit 143 Perinatalzentren (Rücklaufquote: 62 %) und 36 Weiterbildungsstätten für die pädiatrische Intensivpflege (Rücklaufquote: 88 %) teilgenommen.


Ergebnisse

Laut aktualisierter QFR-RL muss ab 2017 das Verhältnis von Frühgeborenen zu Pflegekräften jederzeit (24 h täglich) 1:1 für intensivtherapiepflichtige Frühgeborene und 1:2 für intensivüberwachungspflichtige Frühgeborene jeweils unter 1.500 g betragen. Erst jeweils rund die Hälfte der Perinatalzentren in Deutschland erreicht derzeit die Pflegepersonalschlüssel der geänderten Richtlinie bzw. erwartet dies ab 2017.

Aktuell erfüllt gut ein Viertel der Perinatalzentren die Fachkraftquoten für die pädiatrische Intensivpflege von 40 % (Level 1) bzw. 30 % (Level 2). Bei Berücksichtigung der Stichtagsregelung der geänderten QFR-RL, wonach Pflegekräfte ohne Fachweiterbildung stichtagsbezogen auf die Fachkraftquoten angerechnet werden, sind es 93 % der Perinatalzentren.

Um die Personalvorgaben der Richtlinie vollumfänglich erfüllen zu können, ist insgesamt von einem personellen und finanziellen Mehrbedarf von bis zu 1.750 Vollkräften (+ 28 % gegenüber heute) bzw. von bis zu 95 Mio. € (+ 27 %) auszugehen. Weitere Mehrkosten resultieren aus Personal zur Kompensation von Freistellungen für Fachweiterbildungen (bis zu 30,9 Mio. € für bis zu 580 zusätzliche Vollkräfte) und zur Abdeckung von Belegungsspitzen (bis zu 38,6 Mio. € für bis zu gut 700 zusätzliche Vollkräfte).


Fazit

Die Bemühungen der Perinatalzentren um eine Verbesserung der Personalsituation werden durch den Personalmangel in der neonatologischen Intensivpflege massiv erschwert. Zudem ist die vollständige Refinanzierung der bisherigen wie der künftigen richtlinienbedingten Mehrkosten für das Pflegepersonal einstweilen offen.

Kennzeichnend für die Richtlinie bleibt weiterhin eine grundlegende Diskrepanz von weitreichenden Personalanforderungen und fehlender Umsetzbarkeit. Deswegen müssen zum einen die infrastrukturellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Perinatalzentren die Richtlinie umsetzen können. Zum anderen sollten Ausnahme- und Übergangsregelungen geschaffen oder verlängert werden, um die Praktikabilität der Richtlinie zu erhöhen.


Gefördert durch:
Deutsche Krankenhausgesellschaft mit ideeller und organisatorischer Unterstützung der Landeskrankenhausgesellschaften

Autor

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V. Leiter Geschäftsbereich Forschung