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Andreas Wermter

Geschäftsführer, Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V., Mainz

Geschäftsführer Andreas Wermter ist Volljurist mit über 25 Jahren jähriger Erfahrung im Krankenhausbereich. Er war von 1994 bis 2016 Justitiar und Referent für Recht und Vertragsangelegenheiten der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. (KGRP). Schwerpunkte seiner hauptberuflichen Tätigkeit waren Verhandlungen auf der Landesebene (insbesondere zum Landesbasisfallwert und zu Landesvertragen mit Kassenverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung), die Beratung und Information der Krankenhäuser zur Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen und Bundesvereinbarungen sowie insbesondere zu Rechtsfragen im Verhältnis der Krankenhäuser zu Krankenkassen und zum Medizinischen Dienst (MD) bei Prüfungs- und Abrechnungsstreitigkeiten. Von 2017 bis 2019 war Herr Wermter als Prokurist und Leiter des Geschäftsbereichs Recht in einem Krankenhaus der Maximalversorgung, tätig. Am 01.01.2020 hat Herr Wermter das Amt des Geschäftsführers der KGRP übernommen. Er ist Vorsitzender des Fachausschusses "Recht und Verträge" der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). sowie Mitglied in der DKG-Arbeitsgruppe "MD". Durch seine Beratungs- und Gremientätigkeit ist er über Fragestellungen und Probleme auch in den Bereichen Abrechnung und Abrechnungsprüfung jeweils aktuell informiert. Seit 1995 ist Herr Wermter ein gefragter Referent in Seminaren auf Bundesebene. Zu seinem Themenspektrum gehören insbesondere die Bereiche Abrechnung, Abrechnungsprüfung und Rechtsbeziehungen der Krankenhäuser zu Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst. Zusammen mit Herrn Burger bildet Herr Wermter seit über 25 Jahren ein kompetentes, beliebtes und überaus erfolgreiches Referententeam beim DKI. In ihren Seminaren können beide Referenten auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen. Die Teilnehmer profitieren ferner von ihrer Sachnähe sowohl zu den aktuellen Problemen in den Bereichen Abrechnung und Abrechnungsprüfung vor Ort, als auch zu den Entwicklungen auf der Bundesebene und in der Rechtsprechung.

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