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Flexibler Personaleinsatz bei Vorsorge- und Reha-Einrichtungen in Kooperation mit Dritten

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Über die Veranstaltung

Personalengpässe, Fachkräftemangel oder Belegungsschwankungen: Reha- und Vorsorge Einrichtungen müssen häufig auf externe Kräfte zurückgreifen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten und die Versorgung zu sichern. Dabei helfen Personaldienstleister, Honorarkräfte oder das Outsourcing einzelner Bereiche oder ganzer Abteilungen. Zahlreiche Fragen stellen sich für das Personalmanagement: Wie gut funktioniert Arbeitnehmerüberlassung im Kontext der Einrichtung? Welche Unterschiede bestehen bei Einrichtungen in einer Konzernstruktur und Einzeleinrichtungen? Welche Anforderungen stellen die Kostenträger?

Ihr Nutzen

Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten des Personaleinsatzes im Vorsorge- und Reha Bereich aus juristischer Sicht.

Sie lernen die aktuellen gängigen Rechtsvorschriften und bekommen Tipps für die Umsetzung in der Praxis anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.

Sie profitieren vom hochspezialisierten Wissen der Referentin aus einer Vielzahl von Mandaten aus dem Bereich der Krankenhäuser und Reha-Kliniken.

Inhalt

  • ein Überblick über die Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit
  • rechtliche Vorgaben für die Einbeziehung von Dritten
    • aus dem Leistungsrecht,
    • aus dem Arbeitsrecht und
    • der Kostenträger
  • Darstellung und Erläuterung von konkreten Fallkonstellationen:
    • Zusammenarbeit mit Honorarkräften, Arbeitnehmerüberlassung im Kontext der Vorsorge- und Reha-Einrichtung,
    • Flexibler Personaleinsatz in Konzernstruktur
    • Outsourcing und Auslagerung von einzelnen Dienstleistungen oder ganzen Abteilungen an Dritte

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende aus Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsführung, Personalmanagement, Rechtsabteilung, Dienstplanung sowie Qualitäts- und Risikomanagement

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