Werberecht in Kliniken
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Über die Veranstaltung
Kein Krankenhaus kann auf Marketing-Instrumente verzichten. Hierbei sind zahlreiche rechtliche Restriktionen zu beachten. Erfahren Sie kompakt und praxisbezogen, wie Sie Ihre Marketing-Aktivitäten rechtssicher gestalten.Ihr Nutzen
Sie wissen, was im Krankenhaus-Marketing erlaubt ist. So vermeiden Sie Streitigkeiten, Ärger und Abmahnungen aufgrund von Rechtsverstößen.Inhalt
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Heilmittelwerbegesetz, ärztliches Berufsrecht, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Fallbeispiele aus der Rechtsprechung
- Verbot der Irreführung / Werbung mit Studien
- Anforderungen an die Erstellung einer Internetpräsenz (u.a. Impressum, Verwendung von Cookies)
- Zulässigkeit von kostenlosen Untersuchungen bei Publikumsveranstaltungen und kostenlosen Serviceleistungen
- Grundsätze zur Haftung für Verlinkungen auf Homepages
- Rechtliches Vorgehen gegen unwahre oder ehrverletzende Aussagen auf Internetbewertungsportalen
- Pflichten des Portalbetreibers bei der Klärung von Rechtsverstößen
- Anspruch auf Löschung aus einem Internetbewertungsportal inklusive Rechtsprechung des BGH zu "Jameda"
- Hinweispflichten der Ärtz:innen bei fehlerhaften Angaben zur Person in einem Internetbewertungsportal
- Warnhinweis bei Verdacht auf Fake-Bewertungen
- Gesetzliche Änderungen beim Verbot der Werbung für Fernbehandlungen
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, insbesondere aus dem Marketing, der Unternehmensentwicklung und dem ärztlichen DienstHinweise
Maximal 20 Teilnehmede!Das könnte Sie auch interessieren
Gut zu wissen
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