Kostensicherung bei Patienten ohne Krankenversicherung
Über die Veranstaltung
Trotz Einführung der Auffangpflichtversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V im Jahr 2007 und der obligatorischen Anschlussversicherung in § 188 Abs. SGB V im Jahr 2013 lehnen zahlreiche Krankenkassen die Durchführung dieser Versicherung ab und verkennen diesbezüglich die gesetzlichen Vorgaben. Auch bei der Aufnahme von Patient:innen, die nicht unter obige Vorschriften fallen, wie Sozialhilfeempfänger:innnen, EU-Bürger:innen oder Asylbewerber:innen, herrscht teilweise eine große Rechtsunsicherheit.
Gegenüber welchem Kostenträger kann eine Abrechnung erfolgen und welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu beachten? Erfahren Sie in dieser Veranstaltung, welche konkreten Handlungsmöglichkeiten Sie haben und wie Sie als Leistungserbringer nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben!
Ihr Nutzen
- Sie lernen anhand aktueller Rechtsprechung die Rechtslage kennen und erfahren Ihre Möglichkeiten zur Kostensicherung bei nicht krankenversicherten Patient:innen.
- Sie erhalten praxisorientierte Hilfestellungen, wie Sie an Ihr Geld kommen.
- Profitieren Sie ganz besonders von zahlreichen Fallbeispielen, Checklisten für Ihre tägliche Arbeit und der Klärung Ihrer individuellen Abrechnungsfälle!
- Sie haben bei dieser Veranstaltung die Wahl, ob Sie lieber an einem Präsenztermin oder an einem Online-Termin teilnehmen möchten.
Inhalt
- Einführung in die Auffangpflichtversicherung und obligatorische Anschlussversicherung
- Kostenerstattung durch den Sozialhilfeträger
- im Rahmen der Nothilfe
- bei Obdachlosen
- bei JVA-Insass:innen
- bei EU-Bürger:innnen
- bei Asylbewerber:innen
- bei Personen ohne Papiere
Melden Sie Ihre individuellen Wünsche und Fragen bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin an. Fax-Nr.: 0211 47051-19 oder E-Mail: seminar@dki.de
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Patientenverwaltung und der RechtsabteilungDas könnte Sie auch interessieren
Gut zu wissen
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