Verordnungswesen im Entlassmanagement
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Über die Veranstaltung
Mit der Einführung des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1a SGB V hat der Gesetzgeber Krankenhäuser dazu ermächtigt, im Rahmen der Entlassung ihrer Patienten diese auch mit den notwendigen Verordnungen von Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln etc. auszustatten, sofern dies erforderlich ist, um Versorgungsbrüche zu verhindern. Dieses, zuletzt zum 01.04.2022 geänderte, Verordnungsrecht ist an strenge normative Voraussetzungen gebunden, deren Überschreiten zu teilweise nicht unerheblichen Sanktionen führen können.Ihr Nutzen
- Sie erfahren die wesentlichen rechtlichen Aspekte, die Sie bei Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements beachten müssen. Dabei lernen Sie auch das Verhältnis der neu eingeführten Übergangspflege nach § 39e SGB V zum Entlassmanagement kennen.
- Mithilfe einer rechtskonformen Anwendung des Versorgungsrechts vermeiden Sie Sanktionen und damit verbundene finanzielle Verluste.
Inhalt
- Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Entlassmanagements
- Verordnungspflicht vs. Verordnungsrecht
- Erforderlichkeit der Verordnung
- Umfang der Verordnung
- Vornahme der Verordnung
- Leistungsbezogene Besonderheiten bei der Verordnung
- Grundsätzliches zur Wirtschaftlichkeitsprüfung
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere Prozessverantwortliche aus dem ärztlichen und pflegerischen Dienst, dem Patientenmanagement, dem Sozialdienst und dem CasemanagementDas könnte Sie auch interessieren
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