Was der Gemeinsame Bundesausschuss zum Qualitätsmanagement geregelt hat
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Über die Veranstaltung
Alle Leistungserbringer im System der GKV sind dazu verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Die grundsätzlichen Anforderungen regelt das SGB V. Für die Festlegung konkreter verbindlicher Regelungen ist der Gemeinsame Bundesausschuss verantwortlich. Welche Vorgaben betreffen das Qualitätsmanagement? Direkt oder nur indirekt? In welchen Richtlinien müssen Sie sich auskennen? Die Antworten auf diese Fragen haben sich in den letzten Jahren immer wieder verändert. Bleiben Sie up-to-date mit dieser Veranstaltung und behalten Sie den Überblick über alle derzeit relevanten Anforderungen sowie die neuesten Veränderungen.Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen grundlegenden, kompakten Überblick über die aktuell gültigen Vorgaben für die Umsetzung von Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung im Krankenhaus.
- Nach dieser Veranstaltung können Sie die G-BA-Richtlinien für Ihr Haus einordnen und priorisieren.
- Eine erfahrene Qualitätsmanagerin vermittelt Ihnen neben den theoretischen Kenntnissen viele Umsetzungsbeispiele und Tipps.
Inhalt
- Überblick über die Gesamtheit der Richtlinien des G-BA und ihre Relevanz für das Qualitätsmanagement in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken
- Vorstellung und Abgrenzung von u.a.:
- Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA
- Richtlinie zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes (MD-QK-RL)
- Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie
- Richtlinie zur datengestützten, einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
- Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
- Regelung zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, insbesondere aus dem Qualitäts-, Prozess- und RisikomanagementDas könnte Sie auch interessieren
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