Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte
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Über die Veranstaltung
Nach § 64d SGB V sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen seit 2023 verpflichtet, bundesweit Modellvorhaben zur Übertragung bestimmter, bislang dem Arztvorbehalt unterliegender Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation nach §14 Pflegeberufsgesetz durchzuführen. Mit den Modellvorhaben sollen die selbständige Ausübung von Heilkunde durch Pflegekräfte erprobt und Standards für die interprofessionelle Zusammenarbeit insbesondere zwischen Ärzten und Pflegekräften entwickelt werden.Ihr Nutzen
Sie erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Modellvorhaben, den Inhalt des Rahmenvertrags auf Bundesebene sowie die daraus abzuleitenden Vorgaben zu den Voraussetzungen und der Durchführung.Inhalt
- Rechtsgrundlagen
- Sinn und Zweck der Regelungen
- Inhalt des Rahmenvertrags
- Zugang zu und Durchführung von Modellvorhaben
- Katalog ärztlicher Tätigkeiten, die von Pflegefachkräften selbstständig durchgeführt werden können
- Organisatorische Vorgaben
- Monitoring/Evaluation
- Abrechnung
- Rahmenvorgaben für die interprofessionelle Zusammenarbeit
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende aus Krankenhäusern, MVZ und von Pflegediensten sowie niedergelassene Ärzt:innenDas könnte Sie auch interessieren
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