Über die Veranstaltung

Seit 2021 sind sowohl Krankenkassen als auch Krankenhausträger nach § 110a SGB V dazu aufgefordert, miteinander sog. Qualitätsverträge abzuschließen. Diese Verträge zur Förderung einer qualitativ hochwertigen Versorgung verfolgen das Ziel, die stationäre Versorgung durch Vereinbarung höherer Qualitätsanforderungen mit Anreizen zu deren Einhaltung zu verbessern. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurden die Verträge deutlich verbindlicher geregelt und ihr Anwendungsbereich erweitert.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen aktuellen, praxisnahen Überblick über die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für Qualitätsverträge und den Stand der Umsetzung.
  • Nutzen Sie die Veranstaltung, um die relevanten Fragen mit dem Ziel eines gewinnbringenden Einsatzes von Qualitätsverträgen zu klären.
  • Erarbeiten Sie praxisnahe Lösungen und erhalten Sie Hilfestellung zu Einzelfragen der Vertragsgestaltung, -durchführung, -dokumentation und -evaluation.

Inhalt

  • Was sind Qualitätsverträge und für welche Leistungen und Leistungsbereiche können sie abgeschlossen werden?
  • Um welche Leistungsbereiche wurden die Qualitätsverträge im Juli 2022 erweitert?
  • Welche Neureglungen bringt das GVWG, insbesondere im Hinblick auf den Abschluss, den Inhalt, die Durchführung und die Evaluation von Qualitätsverträgen?
  • Welche Inhalte können Qualitätsverträge haben und wie können sie gestaltet werden?
  • Was gilt in Bezug auf die Dokumentation während der Durchführung der Verträge?
  • Wie werden Qualitätsverträge evaluiert und welche Einflussmöglichkeiten gibt es?
  • Was gilt aufgrund der Neuregelungen für bereits bestehende Qualitätsverträge?

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und Krankenkassen, insbesondere aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Finanzen, Recht und Marketing

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