Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements im Krankenhaus
Über die Veranstaltung
Krankenhäuser können gem. § 39 Abs. 1a SGB V im Rahmen des Entlassmanagements, soweit dies für die unmittelbar im Anschluss an die Krankenhausbehandlung folgende Versorgung des Patienten notwendig ist, Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege usw. verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Bei der konkreten Umsetzung sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in der jeweils gültigen Fassung sowie weitere Regelungen zu beachten. Im Zuge der Digitalisierung sind weitere Aspekte zu berücksichtigen.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen Überblick über die Vorgaben des § 39 Abs. 1a SGB V und des Rahmenvertrags Entlassmanagement im Krankenhaus sowie über die für die einzelnen Themen relevanten Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.
- Sie erhalten - unter Beachtung der Vorgaben der Digitalisierung - Anregungen zu Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten zur Prozessumsetzung in Ihrer Organisation.
- Nach der Veranstaltung können Sie die Chancen und Risiken der Umsetzung in Ihrem Krankenhaus einschätzen.
Inhalt
- Aktuelle gesetzliche und fachliche Anforderungen, u. a.:
- Vorgaben im Rahmenvertrag Entlassmanagement im Krankenhaus
- Spezifische Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Weitere Regelungen, u.a. Apothekengesetz
- Ausstellen der Verordnungen
- Prozessumsetzung inkl. Verantwortlichkeiten
- Chancen und Risiken bei der Umsetzung
- Perspektiven
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere Prozessverantwortliche aus dem ärztlichen und pflegerischen Dienst, dem Patientenmanagement, dem Sozialdienst und dem CasemanagementDas könnte Sie auch interessieren
Gut zu wissen
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