Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Krankenhaus
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Über die Veranstaltung
Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) müssen Unternehmen, darunter auch Krankenhäuser, ab 3000 Mitarbeitenden seit Januar 2023 menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Dokumentations- und Berichtspflichten in ihren Lieferketten einhalten. Ab dem 01.01.2024 wird das Gesetz auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeitende ausgeweitet. Bei Verstoß kann es zu Bußgeldern sowie zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen kommen.Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen Überblick über das LkSG und darüber, wie Sie Ihr Krankenhaus darauf vorbereiten können.
- Sie erlernen, wie Sie eine geeignete Beschaffungsstrategie etablieren, die die Anforderungen dauerhaft sicherstellt.
- Ihnen wird vermittelt, wie Sie eine Beschwerdestelle nach den Vorgaben des LkSG implementieren.
Inhalt
- Nachhaltigkeits- und umweltbezogene Pflichten
- Aufbau eines institutionalisierten Risikomanagements und benötigte Ressourcen (Menschenrechtsbeauftragter, Menschenrechtsstrategie, Beschwerdeverfahren)
- Etablierung einer Beschaffungs- sowie Menschenrechtsstrategie
- Anlassbezogene Risikoanalysen, insbesondere Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung der Risiken
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere Einkaufsleiter, strategische und operative Einkäufer, Nachhaltigkeitsbeauftragte, sowie interessierte Unternehmen und InstitutionenDas könnte Sie auch interessieren
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