Update und Praxisfälle zur Abrechnung ambulanter Operationen nach § 115b SGB V
Über die Veranstaltung
Zum 01.01.2024 tritt ein neuer AOP-Vertrag nach § 115b SGB V in Kraft. Die Änderungen betreffen u.a. 171 neue OPS-Kodes in den Abschnitten 1 und 2, und die Anpassung der sog. Kontextfaktoren, die der Begründung einer stationären Durchführung von Leistungen dienen, die in der Regel ambulant erbracht werden können. Weiterhin wird die Schweregraddifferenzierung um Frakturzuschläge ergänzt. Dafür wird eine eigene Anlage 3 in den AOP-Vertrag aufgenommen. In Abschnitt 2 AOP-Katalog werden für einige Eingriffe Abrechnungsvarianten ermöglicht.
Aufgrund des neuen AOP-Katalogs und geänderter Vergütungen ist die Abrechnung nach § 115b SGB V entsprechend anzupassen. Lernen Sie in dieser Veranstaltung den neuen AOP-Vertrag kennen und erfahren Sie anhand von Praxisbeispielen, wie Sie Ihre Rechnungen für ambulante Operationen und stationsersetzende Behandlungen vollständig und korrekt erstellen.
Ihr Nutzen
- Sie werden mit den Veränderungen im neuen AOP-Katalog vertraut gemacht.
- Sie erhalten praxisnahe Informationen zur korrekten Erstellung von AOP-Rechnungen.
- Sie lernen Alternativen bei der Fallsteuerung kennen.
Inhalt
- Kurze Vorstellung der rechtlichen Grundlagen
- Der neue AOP-Katalog - grundlegende Änderungen und Umgang damit
- Bearbeitung von Praxisfällen
- Problemfelder bei der Abrechnung ambulanter Operationen kennen und richtig lösen
- Umgang mit abgewiesenen Rechnungen
- Fallsteuerung und alternative Abrechnungen
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Patientenverwaltung und der AbrechnungDas könnte Sie auch interessieren
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