Abgeschlossenes Projekt

Weiterentwicklung technischer Assistenzberufe

Beginn: Februar 2009
Ende: September 2009

Hintergrund

Unter den technischen Assistenzberufen im Gesundheitswesen sind die MTA- und OP-Berufe zu fassen. Die Studie stellt die in Deutschland entwickelten oder in der Entwicklung befindlichen Berufsbilder in diesen Berufen dar, führt eine quantitative wie qualitative Analyse zum Bedarf von Berufen und zusätzlichen Qualifikationen durch, untersucht die vertikalen und horizontalen Durchlässigkeiten im System der vorhandenen Berufe und analysiert die Übertragbarkeit internationaler Konzepte auf Deutschland.


Methode

Das Projekt umfasste fünf Module bzw. methodische Ansätze. Neben einer Literaturanalyse zu den theoretischen und inhaltlichen Grundlagen kamen zu empirischen Fundierung des Projektes vier methodische Verfahren zum Einsatz: eine Befragung der MTA-Schulen, eine Krankenhausbefragung, Experteninterviews sowie Sekundäranalysen vorhandener Statistiken.


Ergebnisse

In den MTA-Berufen ist auf Grund der demografischen und technischen Entwicklung vor allem bei MTRA und MTAF von einem steigenden Personalbedarf zwischen 5 und 10 % bis zum Jahr 2020 auszugehen. Bei den MTLA ist hingegen kein nennenswerter Mehrbedarf zu erwarten. Die qualitative Bedarfsanalyse ergab einen großen Bedarf an überfachlichen Qualifikationen wie Know-how im Qualitäts-, Prozess- und Kostenmanagement. Daneben bedingen medizintechnische Innovationen einen steigenden Bedarf an fachspezifischen Qualifikationen.

Der Personalmehrbedarf im OP- und Anästhesiedienst dürfte infolge demografischer und technischer Entwicklungen höchstens bei gut 5 % bis zum Jahr 2020 liegen. Qualitativ ist mit einer Zunahme der grundständigen Ausbildungen zum OTA und ATA sowie einer Institutionalisierung des neuen Berufsbildes eines Chirurgie-Assistenten oder vergleichbarer Qualifikationen zu rechnen.

Auf Grund der weitreichenden Ausdifferenzierung der Berufsbilder in den MTA-Berufen ist die Durchlässigkeit sowohl in den Ausbildungsinhalten als auch in den Einsatzbereichen relativ gering. Die MTA in den verschiedenen Berufszweigen sind in der Regel nicht dafür qualifiziert, in einem anderen MTA-Beruf mit hinreichender Kompetenz zu arbeiten. Eine größere Durchlässigkeit in den Einsatzbereichen ist mit den heutigen Ausbildungsstrukturen und Qualifikationen nicht zu realisieren.

Im OP-und Anästhesiedienst gibt es zumindest größere Durchlässigkeiten zwischen den Aus- oder Weiterbildungsinhalten, hingegen nicht in den Einsatzbereichen. Größere Durchlässigkeiten in den Einsatzbereichen würde hier eine integrierte oder generalistische Aus- oder Weiterbildung erfordern.

Die Analyse internationaler Konzepte mit MTA-Bereich ergab, dass MTA-spezifische Qualifikationen im Ausland häufig akademisiert sind. Für eine generelle Akademisierung der MTA-Berufe in Deutschland gibt es jedoch keinen Bedarf. Vielmehr bilden in einem abgestuften Bildungskonzept mit einfachen und qualifizierten Ausbildungen sowie systematischen Weiterbildungen akademische Angebote eine Aufstiegsoption.

Im OP-Bereich zeigt ein Blick ins Ausland, dass für die Funktionspflege grundständige Ausbildungen existieren sowie speziell qualifizierte Chirurgie- und Anästhesie-Assistenten aus-gewählte ärztliche Tätigkeiten übernehmen. Die entsprechenden Ansätze sind grundsätzlich übertragbar. Bei OTA und ATA handelt es sich um grundständige Ausbildungen mit einem großen Bedarf und einer starken Nachfrage am Arbeitsmarkt. Die Delegation ärztlicher Leistungen an Chirurgie- und Anästhesie-Assistenten trägt zur Qualitätsverbesserung, Entlastung der Ärzte sowie zur Kompensation des Ärztemangels bei.


Fazit

Im MTA-Bereich ist die Überarbeitung der Ausbildungskataloge durch das Entfernen obsoleter Inhalte und das Aufgreifen aktueller Lerninhalte angezeigt. Eine Aktualisierung der Ausbildungsinhalte, eine veränderte zeitliche Aufteilung auf einzelne Fächer sowie turnusmäßige Aktualisierungszyklen sind daher erforderlich. Die praktische Ausbildung sollte insgesamt stärker standardisiert werden. Die Weiterbildung ist aufzuwerten und zu systematisieren. Der dringendste Handlungsbedarf im OP- und Anästhesiedienst besteht mit Blick auf ein Bundesgesetz zunächst zur Anerkennung und Ausbildung des OTA. Analog dazu ist zumindest mittelfristig ein bundeseinheitliches ATA-Gesetz gleichfalls empfehlenswert. Darüber hi-naus erscheint es in hohem Maße sinnvoll, Weiterbildungen im Bereich der nicht-ärztlichen Chirurgie- und Anästhesie-Assistenz durch Weiterbildungsrichtlinien von Fachverbänden bzw. Fachgesellschaften oder über staatliche Weiterbildungsordnungen zu regeln und anzuerkennen.


Gefördert durch:
Bundesministerium für Gesundheit

Projektleitung

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V.
Leiter Geschäftsbereich Forschung