Personalausstattung in der Psychosomatik
Hintergrund
Nach dem PsychVVG ist der G-BA beauftragt, bis 2020 verbindliche Personalanhaltszahlen für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen festzulegen. Vor diesem Hintergrund haben der VPKD, die CPKA und die DGPM entschieden, eine eigene repräsentative Datengrundlage zu Personalausstattung und Personalbedarf in den akutstationären psychosomatischen Einrichtungen in Deutschland zu schaffen.
Methode
Im Rahmen einer standardisierten schriftlichen Krankenhausbefragung wurden insgesamt 218 Krankenhäuser bzw. Abteilungen für Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie angeschrieben. Die Teilnahmequote der Kliniken lag bei 35 %.
Ergebnisse
In der Gesamtstichprobe behandelte ein Psychotherapeut13 (Arzt/Psychologe) im Median 3.9 Betten/Patienten (Interquartilsabstand 3.1 – 5.1) und eine Pflegekraft im Median 2.9 Betten/Patienten (Interquartilsabstand 2.3 – 3.9). In der Pflege ergaben sich deutliche Unterschiede des Betreuungsverhältnisses in Abhängigkeit von der Organisationsgröße der Einrichtung. Für eine aus fachlicher Sicht qualitätsgesicherte therapeutische Versorgung wurde ein Mehrbedarf von etwa 12 bis 17 % über beide Berufsgruppen hinweg gesehen. Für die Berufsgruppen der Spezialtherapeuten und Sozialarbeiter zeigte sich eine breite Streuung der Behandlungsverhältnisse in der Gesamtstichprobe.
Fazit
Die Untersuchung stellt eine wichtige und wertvolle Datengrundlage für die weitere Diskussion zur Festlegung von verbindlichen Personalmindestvorgaben in psychosomatisch-sychotherapeutischen Einrichtungen dar.
Projektleitung
Leiter Geschäftsbereich Forschung