Abgeschlossenes Projekt

Patientenbehandlung im Spannungsfeld zwischen Sicherstellungsverantwortung und ambulanter Versorgungsrealität

Beginn: September 2020
Ende: Oktober 2021

Hintergrund

Das fünfte Sozialgesetzbuch verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Dies betrifft sowohl die Versorgung zu Sprechstundenzeiten als auch zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Das vorliegende Gutachten untersucht, inwieweit die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Sicherstellungsauftrag für die ambulante Regel- und Notfallversorgung erfüllen, welche Umsetzungsprobleme sie dabei haben und inwiefern die Krankenhäuser deswegen zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung beitragen.


Methode

Zur Analyse der ambulanten ärztlichen Versorgungssituation wurden insgesamt vier relevante Problembereiche ausgewählt: 1. Die Ambulante Notfallversorgung bzw. der organisierte Notdienst, 2. Vertragsärztliche Bedarfsplanung und die Versorgung strukturschwacher Gebiete, 3. Wartezeiten und Terminvergabe bei GKV-Patient*innen und 4. Mangelnde Transparenz der ambulanten vertragsärztlichen Leistungserbringung. Um die aktuelle Versorgungssituation in den genannten Bereichen möglichst breit abbilden zu können, wurden unterschiedliche Literaturquellen zu Grunde gelegt. Dabei handelt es sich sowohl um die gesetzlichen Grundlagen und deren Ausgestaltung für den vertragsärztlichen Bereich als auch um wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit den einzelnen Themen. Zusätzlich wurden wichtige Diskussionspunkte, die bereits ein hohes öffentliches Interesse aufwiesen, einbezogen und durch ausgewählte Sekundäranalysen ergänzt. Zur Einordnung der Rolle der Krankenhäuser lag der Fokus auf einer sektorenübergreifenden Versorgung, die den Versorgungsbedarf der Patient*innen abdeckt.


Ergebnisse

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass eine umfassende Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung durch die Vertragsärzte im Rahmen des ambulanten Notdienstes nicht flächendeckend gelingt. Krankenhäuser sind im Unterschied zu den Vertragsarztpraxen und den Bereitschaftsdienstpraxen zudem 24/7 geöffnet und versorgen seit Jahren mehr als die Hälfte der ambulanten Notfälle. Dennoch ist die Versorgung dieser Notfälle über die aktuelle Kalkulationsmethodik des EBM nicht ausreichend refinanziert. Dies führt bei den Krankenhäusern zu ökonomischen Problemen.

Die derzeitige Situation innerhalb der regulären Versorgung geht an den Bedürfnissen der Patient*innen vorbei und wird nicht ausreichend über das derzeitige System der Bedarfsplanung nach Anzahl, flächenmäßiger Verteilung und fachärztlicher Zusammensetzung der Ärzt*innen in allen Regionen Deutschlands erfüllt. Gerade in strukturschwachen Gebieten übernehmen Krankenhäuser immer häufiger die Aufgabe der ambulanten Regelversorgung der Patient*innen. Insgesamt belegen die Versorgungsdefizite in Teilen der vertragsärztlichen Versorgung sowie die wiederholten und wenig effektiven Versuche zur Anpassung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung die grundlegenden Probleme der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Sicherstellung der ambulanten Regelversorgung.


Fazit

Schon heute können die Kassenärztlichen Vereinigungen die vertragsärztliche Versorgung nicht flächendeckend und umfassend sicherstellen. Das betrifft sowohl die Versorgung zu Sprechstundenzeiten als auch zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Um eine ambulante ärztliche Versorgung auf hohem Niveau auch zukünftig zu gewährleisten, ist eine verstärkte Einbindung der Krankenhäuser anzustreben.

Für eine verbesserte ambulante Versorgung sollte eine regelhafte Öffnung der Krankenhäuser ohne zeitliche und fachliche Beschränkungen erfolgen, damit verlässliche Strukturen aufgebaut werden können.


Gefördert durch:
Deutsche Krankenhausgesellschaft

Autoren

Melanie Filser
Senior Research Managerin

Dr. Matthias Offermanns
Senior Research Manager