Krankenhausplanung im DRG-System
Hintergrund
Die Einführung des Fallpauschalensystems ist die größte Strukturreform im Krankenhausbereich der letzten 30 Jahre. Der zunehmende Wettbewerb wird Zahl, Trägerschaft und Aufgabenstellung der Krankenhäuser deutlich verändern. Mehrheitlich wird von den zuständigen Fachleuten die Auffassung vertreten, dass spätestens nach vollständiger Einführung des Fallpauschalensystems die derzeitige Krankenhausplanung in ihren Inhalten und ihrer Ausgestaltung grundlegender Veränderungen bedarf. Die dazu vorliegenden Vorschläge weisen eine große Bandbreite auf, die z. B. von einer standortunabhängigen Rahmenplanung bis zu einer krankenhausbezogenen Leistungsplanung reichen. Ähnliches gilt für Fragen der Investitionsfinanzierung, des Sicherstellungsauftrages oder der Versorgungsverträge und deren Kündigung.
Methode
Das Forschungsprojekt basiert auf einer schriftlichen Expertenbefragung mit einem standardisierten Fragebogen. Dabei wurde die Mehrzahl der Fragen mehrdimensional unter den Aspekten Stärke der Zustimmung, Einfluss auf eine bedarfsgerechte Versorgung und Einfluss auf eine wirtschaftliche Krankenhausversorgung betrachtet. Die einbezogenen Experten kommen aus den Bereichen der Landesministerien, der Krankenhausträger, der Kostenträger, der Ärztekammern und der Krankenhausberufe. Von 112 angeschriebenen Experten haben 57 den Erhebungsbogen ausgefüllt zurückgeschickt. Damit ergibt sich eine Rücklaufquote von 50,9 %, die als überdurchschnittlich zu bezeichnen ist und die das Interesse an der Thematik belegt.
Ergebnisse
Die Experten sind überwiegend der Auffassung, dass die Krankenhausplanung im Hinblick auf die Einführung des DRG-Systems einer weitgehenden Neuorientierung bedarf. Allerdings sollte der staatliche Sicherstellungsauftrag erhalten bleiben; er sollte sich nicht auf eine Rahmenplanung oder auf Fragen der wohnortnahen Versorgung beschränken. Vielmehr befürworten die Experten, dass wegen der notwendigen Planungssicherheit für die Krankenhausträger und für die Kostenträger konkrete Festlegungen für die einzelnen Krankenhäuser im Krankenhausplan vorgesehen werden sollten.
Hinsichtlich der Investitionsfinanzierung halten es die Experten eher für wahrscheinlich, dass es zu keiner Umstellung auf eine Monistik kommen wird, sondern dass es auch nach Einführung des DRG-Systems bei der dualen Krankenhausfinanzierung bleibt. Die Einzelförderung, die der Erleichterung der Schließung von Krankenhäusern oder die zur Umstellung von Krankenhäusern oder Krankenhausabteilungen auf andere Aufgaben dient, sollte erhalten bleiben. Weitgehende Einigung besteht auch hinsichtlich der Pauschalförderung; sie sollte sich nicht an Betten und Versorgungsstufen, sondern ausschließlich an Leistungen (z. B. Art und Anzahl abgerechneter Fallpauschalen) orientieren.
Bezogen auf konkrete Planungsverfahren findet eine regionalisierte Bedarfsanalyse eine große Zustimmung. Die Umsetzung des daraus abgeleiteten Versorgungsbedarfs in Standortentscheidungen sollte Teil des Krankenhausplanes sein. Eindeutig abgelehnt wird von der überwiegenden Zahl der Experten die Umsetzung des Versorgungsbedarfs durch Versorgungsverträge zwischen Krankenhausträgern und Kostenträgern.
Fazit
Insgesamt erscheint es schwierig, aus den Angaben der Experten einen konsensfähigen Weg für die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung zu entwickeln. Zu kontrovers sind die Auffassungen bezogen auf konkrete Punkte. Aber auch im Grundsätzlichen zeigen sich unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Krankenhausplanung, was vor allem darin ausdrückt, dass bei einzelnen Expertengruppen (vor allem Krankenhausträger, Ministerien) Aspekte der bedarfsgerechten Versorgung im Vordergrund stehen, während andere Experten (vor allem Kostenträger) zum Teil eher den Einfluss auf eine wirtschaftliche Krankenhausversorgung stärker gewichten. Möglich erscheint eine Weiterentwicklung der Krankenhausplanung in Richtung einer Rahmenplanung unter Berücksichtigung von einzelnen Standorten wie sie bereits teilweise in verschiedenen Bundesländern erfolgt.