Abgeschlossenes Projekt

Einheitliche, Sektorengleiche Vergütung (ESV)

Beginn: Januar 2020
Ende: Juni 2022

Hintergrund

Derzeit wird die Leistungserbringung im ambulanten und stationären Sektor getrennt voneinander und auf unterschiedliche Art und Weise finanziert. Dies steht einem gemeinsamen Verständnis der Leistungserbringung entgegen, ignoriert die nicht an Sektorengrenzen gebundene Inanspruchnahme von Patienten und führt zu unterschiedlichen finanziellen Anreizstrukturen.


Ziel

Das Projekt untersucht, wie ein System zur Vergütung sektorengleich erbrachter Leistungen ausgestaltet sein kann, also für Leistungen, die sowohl von ambulanten als auch stationären Leistungserbringern durchgeführt werden können.


Methode

Auf Basis der Erfahrungen anderer OECD-Länder wird zunächst durch eine vergleichende Literaturrecherche identifiziert, welche Leistungsbereiche sich für eine sektorengleiche Behandlung und Vergütung eignen. Anschließend wird der Status Quo der sektorengleichen Leistungserbringung erhoben sowie untersucht, wie vergleichbar die Patientenpopulationen beider Sektoren in der Praxis sind.

Mittels einer Befragung wird die Potenzialeinschätzung durch Leistungserbringer und Krankenkassen erhoben. Hiernach wird ein tragfähiges Konzept erarbeitet, wie eine einheitliche, sektorengleiche Vergütung ausgestaltet sein kann, das politischen Entscheidungsträgern als Grundlage dienen soll.


Gefördert durch:
Das Projekt wird mit Mitteln des Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördert.

Autor

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V. Leiter Geschäftsbereich Forschung