Abgeschlossenes Projekt

Einheitliche, Sektorengleiche Vergütung (ESV)

Beginn: Januar 2020
Ende: Juni 2023

Partner:
Universität Hamburg / Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Konsortialführer), BKK Dachverband, Deutsches Krankenhausinstitut, Technische Universität Berlin, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland

Hintergrund

Die Leistungserbringung im ambulanten und stationären Sektor erfolgt seit langer Zeit getrennt voneinander und wird auf unterschiedliche Art und Weise finanziert. Dies steht einem gemeinsamen Verständnis der Leistungserbringung entgegen, ignoriert die nicht an Sektorengrenzen gebundene Inanspruchnahme von Patienten und führt zu unterschiedlichen finanziellen Anreizstrukturen.


Ziel

Das Projekt untersucht, wie ein System zur Vergütung sektorengleich erbrachter Leistungen ausgestaltet sein kann, also für Leistungen, die sowohl von ambulanten als auch stationären Leistungserbringern durchgeführt werden können.


Methode

Auf Basis der Erfahrungen anderer OECD-Länder wurde durch eine vergleichende Literaturrecherche identifiziert, welche Leistungsbereiche sich für eine sektorengleiche Behandlung und Vergütung eignen könnten. Zusätzlich wurden Fallstudien und Expertenbefragungen durchgeführt sowie eine Analyse der Routinedaten von 43 Betriebskrankenkassen. Ziel war es Leistungsbereiche für sektorengleiche Behandlung und Vergütung zu identifizieren sowie den Status Quo in Deutschland zu erfassen. Mittels einer Befragung wurde die Potenzialeinschätzung durch Leistungserbringer und Krankenkassen erhoben.


Ergebnisse

Der Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass das Projekt erfolgreich ein Konzept für die Ausgestaltung einer einheitlichen sektorengleichen Vergütung entwickelt hat. Dieses Konzept sieht sowohl kurzfristige Lösungen als auch perspektivische Lösungen vor. Zunächst sollen auf der Basis des AOP-Katalogs Leistungen in einen sektorengleichen Bereich überführt werden. Eine Zuordnung von derzeit stationären Leistungen für eine einheitliche, sektorengleiche Vergütung basiert auf dem medizinischen Schweregrad. Die Kalkulation erfolgt baukastenorientiert zunächst auf dem um die Kosten, die nur bei stationärer Leistungserbringung entstehen, bereinigten Kostengerüst des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus und dann mittelfristig auf einer sektorengleichen Datengrundlage.


Der Beschlusstext des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss sowie der Ergebnisbericht können auf der Homepage des Innovationsfonds heruntergeladen werden. Bitte klicken Sie dazu → hier.
 

 


Gefördert durch:
Das Projekt wurde mit Mitteln des Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördert
Projektbearbeitung:
Dr. Matthias Offermanns

Projektleitung

Dr. Matthias Offermanns
Senior Research Manager