DKI-Blitzumfrage: Scharfstellung der Sanktionen nach der PPP-RL
Hintergrund
Die „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legt verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung von entsprechenden stationären Einrichtungen fest. Ab Jahresbeginn 2026 werden diese Häuser mit einem teilweisen Vergütungswegfall sanktioniert, sollten sie die Mindestvorgaben nicht erfüllen.
Methode
Repräsentative Blitzumfrage, an der sich bundesweit 237 Psychiatrien beteiligten.
Ergebnisse
Die Mehrzahl der Psychiatrien in Deutschland (78 %) rechnet mit Sanktionen für ihr Haus. Fast drei Viertel der betroffenen Krankenhäuser erwarten jährliche Vergütungswegfälle von bis zu 1 % (30 %) oder über 1 bis 3 % (43 %). Die Übrigen gehen von Wegfällen von mehr als 3 bis 5 % pro Jahr (22 %) oder noch mehr aus (5 %).
Die Befragten befürchten überwiegend negative Auswirkungen der Sanktionen auf ihr Krankenhaus. Die gravierendsten Folgen bilden verschärfte Prüfungen durch den Medizinischen Dienst und schwierigere Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern. Aber auch die Patientenversorgung könnte vielerorts beeinträchtigt werden, etwa über den Ausbau von Wartelisten, die Reduktion elektiver Aufnahmen und die Sperrung von Betten oder Plätzen.
Fazit
Die Krankenhäuser planen in den nächsten 12 Monaten zahlreiche Veränderungen, um auf die Scharfstellung der Sanktionen nach PPP-RL zu reagieren. Insbesondere wollen sie die Anrechnungsmöglichkeiten von Nicht-PPR-Personal sowie Ausnahmetatbestände nach der PPP-RL geltend machen. Weitere Änderungen betreffen etwa die Erweiterung des Personalpools, Anpassungen im Patienten- und Belegungsmanagement sowie den Ausbau von Wartelisten.
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Projektleitung
Leiter Geschäftsbereich Forschung