Abgeschlossenes Projekt

DKI Blitzumfrage: OPS-Strukturprüfungen nach § 275d SGB V – fristgerechte Vorhaltung von Unterlagen

Beginn: Juni 2021
Ende: Juni 2021

Hintergrund

Nach der MDS-Richtlinie zu den Strukturprüfungen nach § 275d SGB V müssen die Krankenhäuser beim zuständigen Medizinischen Dienst bis zum 30.06.2021 die Strukturprüfungen beantragen. Zu diesem Zeitpunkt sind die in der Richtlinie aufgeführten Nachweise und Unterlagen vorzuhalten, etwa zur personellen und baulich-technischen Infrastruktur für die Erbringung der insgesamt rund 50 OPS-Kodes.


Methode

Repräsentativbefragung im DKI Krankenhaus-Pool, einem Online-Tool für Blitzumfragen zu tagesaktuellen Themen. An der Befragung beteiligten sich bundesweit 279 Krankenhäuser ab 50 Betten.


Ergebnisse

Viele Krankenhäuser mit einer relativ hohen Anzahl an OPS-Kodes nach der MDS-Richtlinie können eine fristgerechte Vorhaltung der erforderlichen Nachweise und Dokumente nicht oder nicht mit Sicherheit gewährleisten. Damit steigt für die betroffenen Häuser die Wahrscheinlichkeit, die jeweiligen OPS-Kodes im Jahr 2022 nicht bzw. nur verzögert abzurechnen.

Etwaige Verzögerungen bei den Strukturprüfungen beeinträchtigen mittelbar die Patientenversorgung. Gerade bei den auf relativ wenige Standorte konzentrierten OPS-Kodes gemäß MDS-Richtline schmälert dies nachdrücklich die Zugänglichkeit und Wohnortnähe der Versorgung für die betroffene Patientenklientel.


Fazit

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Umsetzungsprobleme der MDS-Richtlinie wurde die Frist für die Antragstellung bzw. die Vorhaltung der erforderlichen Nachweise und Unterlagen für die Strukturprüfungen auf den 15.08.2021 verlängert.


Weitere Informationen finden Sie hier in unserem PDF.

Gefördert durch:
Deutsche Krankenhausgesellschaft

Autor

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V. Leiter Geschäftsbereich Forschung