Abgeschlossenes Projekt

DKI Blitzumfrage: Meldungen von Mitarbeitern ohne Impf- oder Genesenennachweis an die Gesundheitsämter

Beginn: März 2022
Ende: März 2022

Hintergrund

Seit dem 16. März 2022 gilt in den Krankenhäusern eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Im Krankenhaus tätige Personen, die bis dann keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben und für die keine medizinische Kontraindikation für eine Covid-19-Impfung vorliegt, sind von den Krankenhäusern an das zuständige Gesundheitsamt zu melden


Methode

Repräsentativbefragung im DKI Krankenhaus-Pool, einem Online-Tool für Blitzumfragen zu tagesaktuellen Themen. An der Befragung beteiligten sich bundesweit 361 Krankenhäuser ab 50 Betten.


Ergebnisse

Im Durchschnitt haben die Krankenhäuser in Deutschland 6 % ihrer Beschäftigten wegen fehlender Impf- oder Genesenennachweise an die Gesundheitsämter gemeldet (Stand: 23. März 2022). Nach Berufsgruppen fällt die durchschnittlichen Meldequote im Pflegedienst (7 %) etwas höher aus als im Ärztlichen Dienst (3 %). Die insgesamt niedrigen Meldequoten für Mitarbeiter ohne Impf- oder Genesenennachweis belegen indirekt die außerordentlich hohen Impfquoten in den deutschen Krankenhäusern.

Trotz geringer Meldequoten bzw. hoher Impfquoten rechnet derzeit mehr als die Hälfte der Krankenhäuser (53 %) mit Einschränkungen bei der Patientenversorgung bei einer möglichen Freistellung ungeimpfter Mitarbeiter.


Fazit

Angesichts einer steigenden Anzahl von Patienten mit Corona und krankheitsbedingten Ausfällen beim Krankenhauspersonal sind Einschränkungen bei der Patientenversorgung bis auf Weiteres nicht zu verhindern. Nur durch eine weitreichende Durchimpfung beim Krankenhauspersonal wie in der Bevölkerung allgemein ist eine uneingeschränkte Patientenversorgung in den Krankenhäusern zu gewährleisten.


Weitere Informationen finden Sie hier in unserem PDF.

Gefördert durch:
Deutsche Krankenhausgesellschaft

Autor

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V. Leiter Geschäftsbereich Forschung