DKI-Blitzumfrage: Einführung der elektronischen Patientenakte im Krankenhaus
Hintergrund
Ab dem 1. Oktober 2025 sind die Krankenhäuser zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) verpflichtet. Die Häuser müssen in der Lage sein, Daten in die ePA einzustellen oder aus ihr abzurufen. Dafür müssen die Krankenhausinformationssysteme (KIS) technisch angepasst und die Häuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.
Methode
Repräsentative Blitzumfrage, an der sich bundesweit 382 Krankenhäuser beteiligten.
Ergebnisse
Fast alle Krankenhäuser in Deutschland haben zwar organisatorische Vorbereitungen getroffen, um die Einführung der ePA in ihren Einrichtungen zu unterstützen. Dennoch gehen aktuell 42 % der Krankenhäuser in Deutschland davon aus, die ePA noch in diesem Jahr im gesamten Krankenhaus nutzen zu können. Knapp ein Drittel erwartet eine krankenhausweite Nutzung für das erste Quartal 2026 und rund ein Viertel nicht vor dem zweiten Quartal 2026.
Insbesondere die technische Inbetriebnahme der ePA hat sich als deutlich komplexer und herausfordernder dargestellt als ursprünglich erhofft. Zum Erhebungszeitpunkt Mitte August 2025 hatten die Hersteller erst in 56 % der Krankenhäuser das ePA-Update für das KIS bereitgestellt. Bei den übrigen Häusern konnten die Hersteller vielfach noch keinen Liefertermin nennen. Auch die Qualität der gelieferten Software ist, den Befragungsteilnehmern zufolge, nicht fehlerfrei oder teilweise suboptimal.
Fazit
Eine bundesweite Nutzung der ePA kann nicht bis zum 1.Oktober 2025 realisiert werden.
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Projektleitung

Leiter Geschäftsbereich Forschung