Bundesauswertungen zur Umsetzung der Ermächtigung von psychosomatischen Institutsambulanzen nach § 118 Absatz 3 SGB V
Hintergrund
Die „Vereinbarung für Institutsambulanzen gemäß § 118 Abs. 3 SGB V“ konkretisiert den Versorgungsauftrag psychosomatischer Institutsambulanzen (PsIA) von Krankenhäusern. Der Nachweis zur Erfüllung der Vorgaben der Vereinbarung erfolgt über einen Struktur- und Leistungsbericht der PsIA, der jährlich an die Landesverbände der Krankenkassen und an die Ersatzkassen sowie an die mit der Bundesauswertung betraute Stelle zu übermitteln ist.
Ziel
Das DKI wurde von der DKG, dem GKV-SV und der KBV mit der Bundesauswertung betraut. Mit der Bundesauswertung sollen die Struktur- und Leistungsberichte der PsIA nach einem standardisierten Auswertungs- und Berichtskonzept (Datenannahme, Datenverarbeitung, Datenprüfung, Datenanalyse) analysiert werden.
Methode
Statistische Sekundäranalysen der Struktur- und Leistungsdaten der PsIA.
Der Strukturbericht für das Jahr 2023 ist bis zum 31. März 2024 an das DKI zu übermitteln. Das Hochladen der jährlichen Strukturberichte der PsIA an das DKI erfolgt über folgenden Zugang:
Link: https://cloud.dki.de/index.php/s/XWne6hqCfR40s1b
Passwort: PsIA@DKI9516
Da der Upload nicht personalisiert erfolgt, kann auf Wunsch des Krankenhauses vom DKI eine Bestätigung für den Eingang des Struktur- und Leistungsberichtes unter
forschung@dki.de angefordert werden.
Projektleitung
Leiter Geschäftsbereich Forschung