Bundesauswertungen zur Umsetzung der Ermächtigung von psychosomatischen Institutsambulanzen nach § 118 Absatz 3 SGB V

Beginn: Januar 2022

Ende: Juni 2026

Aktuelles Projekt

Auftraggeber:

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband (GKV-SV), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Bearbeiter:

Dr. Karl Blum


Hintergrund

Die „Vereinbarung für Institutsambulanzen gemäß § 118 Abs. 3 SGB V“ konkretisiert den Versorgungsauftrag psychosomatischer Institutsambulanzen (PsIA) von Krankenhäusern. Der Nachweis zur Erfüllung der Vorgaben der Vereinbarung erfolgt über einen Struktur- und Leistungsbericht der PsIA, der jährlich an die Landesverbände der Krankenkassen und an die Ersatzkassen sowie an die mit der Bundesauswertung betraute Stelle zu übermitteln ist.


Ziel

Das DKI wurde von der DKG, dem GKV-SV und der KBV mit der Bundesauswertung betraut. Mit der Bundesauswertung sollen die Struktur- und Leistungsberichte der PsIA nach einem standardisierten Auswertungs- und Berichtskonzept (Datenannahme, Datenverarbeitung, Datenprüfung, Datenanalyse) analysiert werden.


Methode

Statistische Sekundäranalysen der Struktur- und Leistungsdaten der PsIA.

Das Hochladen der jährlichen Strukturberichte der PsIA an das DKI erfolgt über folgenden Zugang:

Link: https://cloud.dki.de:441/index.php/s/RHfOzW4BULENkZh

Passwort: PsIA@DKI9516

Hinweise zum Datenschutz: https://www.dki.de/datenschutz

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