Aktuelles Projekt

Bundesauswertungen zur Umsetzung der Ermächtigung von psychosomatischen Institutsambulanzen nach § 118 Absatz 3 SGB V

Beginn: Januar 2022
Ende: Juni 2026

Hintergrund

Die „Vereinbarung für Institutsambulanzen gemäß § 118 Abs. 3 SGB V“ konkretisiert den Versorgungsauftrag psychosomatischer Institutsambulanzen (PsIA) von Krankenhäusern. Der Nachweis zur Erfüllung der Vorgaben der Vereinbarung erfolgt über einen Struktur- und Leistungsbericht der PsIA, der jährlich an die Landesverbände der Krankenkassen und an die Ersatzkassen sowie an die mit der Bundesauswertung betraute Stelle zu übermitteln ist.


Ziel

Das DKI wurde von der DKG, dem GKV-SV und der KBV mit der Bundesauswertung betraut. Mit der Bundesauswertung sollen die Struktur- und Leistungsberichte der PsIA nach einem standardisierten Auswertungs- und Berichtskonzept (Datenannahme, Datenverarbeitung, Datenprüfung, Datenanalyse) analysiert werden.


Methode

Statistische Sekundäranalysen der Struktur- und Leistungsdaten der PsIA.
Der Strukturbericht für das Jahr 2024 ist bis zum 30. April 2025 an das DKI zu übermitteln. Das Hochladen der jährlichen Strukturberichte der PsIA an das DKI erfolgt über folgenden Zugang:

Link: https://cloud.dki.de/index.php/s/yrILeUCCqT1Qe7l

Passwort: PsIA@DKI9516

Da der Upload nicht personalisiert erfolgt, kann auf Wunsch des Krankenhauses vom DKI eine Bestätigung für den Eingang des Struktur- und Leistungsberichtes unter
forschung@dki.de angefordert werden.


Gefördert durch:
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband (GKV-SV), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Projektbearbeitung:
Dr. Karl Blum

Projektleitung

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V.
Leiter Geschäftsbereich Forschung