Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten im Krankenhaus
Hintergrund
Die Bundesregierung plant eine Reform der Aus- und Weiterbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Angedacht ist eine Annäherung an die ärztliche Aus- und Weiterbildung, d. h. nach einem berufsqualifizierenden Studium der Psychotherapie mit Approbation nach Abschluss des Studiums soll sich eine über Weiterbildungsordnungen geregelte Weiterbildung u. a. in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik anschließen.
Methode
Angesichts der damit verbundenen Herausforderungen hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) beauftragt, die Auswirkungen der Reform auf die Aus- und insbesondere auf die künftige Weiterbildung im Krankenhaus zu untersuchen. Methodisch kamen eine Krankenhausbefragung in Good-Practice-Häusern, Expertenworkshops sowie Personalbedarfs- und Kostenanalysen zum Einsatz.
Ergebnisse
Zu den Standards in Good Practice-Häusern mit Orientierungsfunktion für die künftige Weiterbildung zählen u. a. das breite Angebot an Anleitungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, eine kontinuierliche Supervision, geregelte personelle Zuständigkeiten für die fachliche Anleitung durch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie hinreichende Zeiten für die Anleitung und Qualifizierung während der Arbeitszeit.
Die künftigen Weiterbildungsstellen entstehen nicht durch Umwandlung der heutigen Plätze für die Praktische Tätigkeit der Psychotherapeuten in Ausbildung. Vielmehr werden die Psychotherapeuten in Weiterbildung – partiell und sukzessive – vorhandene Stellen von Psychotherapeuten und Psychologen ersetzen. Der kalkulierte Substitutionseffekt liegt pro Vollkraft bei 87 %
Infolge der Weiterbildung entstehen in den stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik bundesweit ein Mehrbedarf von geschätzt 1.100 Stellen und, je nach zugrunde gelegtem Tarifvertrag, Mehrkosten von 23 – 48 Mio. € pro Jahr. Je Psychotherapeut in Weiterbildung liegen der prognostizierte Mehrbedarf bei 0,22 Vollkräften und die Mehrkosten bei 4,7 – 9,7 Tsd. € pro Jahr.
Fazit
Die künftige Weiterbildung wird zu signifikanten Änderungen der Personalstrukturen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern führen. Das Verhältnis von Psychotherapeuten in Weiterbildung zu weitergebildeten Fachtherapeuten wird mittel- bis langfristig in etwa paritätisch sein. Dies verändert die Zusammenarbeit und Arbeitsteilung zwischen und innerhalb der Berufsgruppen sowie die Aufbau- und Ablauforganisation in den Häusern.
Projektleitung
Leiter Geschäftsbereich Forschung
Expertin Versorgungsforschung