Analyse der Bettenauslastung in Nordrhein-Westfalen, Teil 2: Auswirkungen von Bettensperrungen
Hintergrund
In der Studie „Analyse der Bettenauslastung in Nordrhein-Westfalen, Teil 1“ wurde eine Sekundärdatenanalyse der § 21 KHEntgG-Daten vorgenommen. Im Laufe der Untersuchung stellte sich heraus, dass in diesen Daten aber einige wichtige Informationen nicht enthalten sind, die für die Beurteilung der Bettenbelegung erforderlich sind.
Die in den § 21 KHEntgG-Daten nicht enthaltenen Informationen beziehen sich auf sogenannte Bettensperrung. Bei bestimmten Erkrankungen oder Zuständen der PatientInnen ist eine Sperrung der weiteren Betten im Krankenzimmer angezeigt. Hierunter fallen insbesondere PatientInnen mit einer Infektion/Kolonisation mit multiresistenten Erregern (MRE), PatientInnen in der präfinalen Phase bzw. palliativen Situation und PatientInnen mit einer schweren Erkrankung oder Begleiterkrankung wie Demenz, Behinderung oder Aufnahme einer Begleitperson, die eine Sperrung der weiteren Betten im Krankenzimmer begründen. In solchen Situationen kommt es zu sogenannten Bettensperrungen. Freie Betten können nicht für andere PatientInnen genutzt werden. In diesen Fällen können die weiteren Betten nicht belegt werden, was zu einer Reduzierung der Bettenkapazitäten und damit zu einer Senkung der Bettenbelegung führt.
Methode
Für die explorative Studie wurde ein Design gewählt, welches gekennzeichnet ist durch folgende Rahmenbedingungen:
- Beschränkung auf wenige ausgewählte Erkrankungen
- begrenzter Zeitraum
- wenige Untersuchungseinheiten
- freiwillige Teilnahme mit Selbstaufschreibung
Die Erfassung fand für einen Zeitraum von 14 Tagen innerhalb des Referenzzeitraums 20. April bis 24. Mai 2015 statt. An der Sondererhebung nahmen 8 Krankenhäuser mit insgesamt 44 Abteilungen teil.
Ergebnisse
Der Einfluss der Bettensperrungen variiert zwischen den erfassten Fachabteilungen stark. Für die Innere Medizin ist der größte Anteil der Bettensperrungen zu erkennen. Fast 17 % aller Betten waren im Erhebungszeitraum im Zusammenhang mit den drei Sondertatbeständen (MRE/ präfinale Phase/ schwere Erkrankung) gesperrt. In der Urologie konnten innerhalb der 14 Tage 5,9 % der Betten nicht genutzt werden, während es in der Neurologie 4,8 %, in der Unfallchirurgie 4,4 %, in der Allgemeinen Chirurgie 4,2 % und in der Geburtshilfe/Gynäkologie 3,3 % waren. Deutlich niedriger fällt der Anteil der gesperrten Betten in der Orthopädie mit 1,8 % aus.
Die Auslastung verändert sich sehr deutlich, wenn man die gesperrten Betten für die drei definierten Sondertatbestände mit berücksichtigt. In der Inneren Medizin steigt beispielsweise die Auslastung um 14,2-Prozentpunkte von 70,1 % auf 84,3 % an.
In der Neurologie wird die ohnehin schon hohe Auslastung durch die Erfassung der gesperrten Betten noch einmal erhöht. Das Gleiche trifft auf die Urologie, die Allgemeine und die Unfallchirurgie sowie die Geburtshilfe/Gynäkologie zu. Kaum Auswirkungen ergeben sich für die Orthopädie.
Fazit
Für die Auslastung der Fachabteilungen kann die ausschließliche Betrachtung des Auslastungsgrades anhand der Pflegetage und der Zahl der aufgestellten Betten zu kurz greifen. Eine Korrektur des Auslastungsgrades kann sich durch die drei hier betrachteten Sondertatbestände ergeben.
Die Erhebung war zeitlich begrenzt und die Auswahl der Krankenhäuser erfolgte per Selbstselektion. Die Ergebnisse liefern somit Anhaltspunkte dafür, wie oft Bettensperrungen vorkommen und welchen Einfluss sie auf die Belegung haben. Eine Übertragung oder gar Hochrechnung auf das Land Nordrhein-Westfalen ist aber aufgrund der genannten Limitationen der Datenbasis nicht angebracht. Die Bettensperrungen müssten auf der Grundlage einer breiteren empirischen Basis untersucht werden, um die Relevanz des Themas für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen darstellen zu können.
Zusätzliche Bettensperrungen zeigen teilweise markante Auswirkungen auf die Auslastung der verbleibenden Bettenkapazität und variieren in ihrer Ausprägung sehr stark durch die Art der Fachabteilung. Um dies in der Planung, Bereitstellung und Finanzierung der hierfür erforderlichen Kapazitäten zu berücksichtigen, muss ein adäquater Weg gefunden werden.