Neu

Datenübermittlungspflichten nach dem Krankenhaustransparenzgesetz

Online
mit Ingo Seip
08.03.2024
09:15 Uhr - 12:15 Uhr
Nr. 8371
290,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
Online
mit Ingo Seip
17.05.2024
09:15 Uhr - 12:15 Uhr
Nr. 8372
290,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
Als Inhouse-Veranstaltung anfragen
Haben Sie Fragen?

Über die Veranstaltung

Der Deutsche Bundestag hat mit dem „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ (Krankenhaustransparenzgesetz) einen interaktiven, leicht verständlichen und online verfügbaren Krankenhaus-Atlas beschlossen. Dieser soll Patientinnen und Patienten über das Leistungsangebot der Krankenhausstandorte informieren. Dazu sollten die Krankenhäuser vierteljährlich, beginnend ab dem 15.01.2024, umfangreiche zusätzliche Daten an das InEK und das IQTIG übermitteln. Die Nichtübertragung oder Inkonsistenzen der Daten sollten jeweils erhebliche Sanktionen auslösen. Der Gesetzgeber nimmt die Krankenhausleitungen hierbei erstmals persönlich in die Haftung.

Da der Bundesrat das Krankenhaustransparenzgesetz in seiner Sitzung am 24.11.2023 nicht passieren ließ und den Vermittlungsausschuss angerufen hat, ist derzeit noch nicht absehbar, wann das Gesetz in Kraft treten wird.

Ihr Nutzen

Sie erhalten einen Überblick über die Neuregelungen, Ihre neuen Datenübermittlungspflichten nach dem Krankenhaustransparenzgesetz sowie Ansätze zu notwendigen Prozessveränderungen.

Inhalt

  • Hintergrund
  • Rechtsgrundlagen (§ 135d SGB V, § 21 KHEntgG)
  • Fall- und Standortbezug
  • Mitteilungspflichten InEK und IQTIG
  • Sanktionen

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Geschäftsführung, der ärztliche Direktion, der Personalabteilung, dem Controlling und dem Qualitätsmanagement

NEWSLETTER

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an und profitieren Sie von den aktuellen Themen des DKI.