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Erweiterungen der Zentrums-Regelungen des G-BA um Zentren für Intensivmedizin
Einblick in das Verfahren und die Systematik
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Über die Veranstaltung
Gemäß § 136c Abs. 5 SGB V wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, Vorgaben zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten zu beschließen. Seither hat der G-BA Zentren für seltene Erkrankungen, onkologische Zentren, Traumazentren, rheumatologische Zentren, Herzzentren, neurovaskuläre Zentren und Lungenzentren definiert. In der Plenumssitzung am 19.10.2023 wurde nun ein neues Zentrum für Intensivmedizin etabliert. Die G-BA-Zentren haben Anspruch auf eine zusätzliche Finanzierung von besonderen Aufgaben.Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen generellen Überblick über die Anforderungen an G-BA-Zentren und die Hürden bis zur Zuschlagsverhandlung.
- Sie lernen die speziellen Anforderungen an die neuen intensivmedizinischen Zentren kennen.
- Profitieren Sie besonders von dem tiefen Einblick der Referentin in die Thematik, die sich viel Zeit für Ihre Fragen nimmt, sowie vom Erfahrungsaustausch im Kolleg:innenkreis.
Inhalt
- Gesetzliche und normative Grundlagen für die Zentrums-Regelungen
- Inhaltlicher Aufbau der Regelungen
- Systematik eines Ausweisungsvorgangs bis hin zum Zuschlag
- Vorstellung des neuen intensivmedizinischen Zentrums
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern oder (potenziellen) Zentren, die ein Anerkennungsbestreben eines G-BA Zentrums vorhaben, Mitarbeitende von Landesministerien, die Zentren ausweisen, sowie weitere interessierte Personen aus dem Krankenhaus- und GesundheitswesenDas könnte Sie auch interessieren
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