Rechtliche Grundlagen von gerichtlich angeordneten Unterbringungen in der Psychiatrie

Online
19.08.2024
08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Nr. 8675
340,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
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Über die Veranstaltung

Forensische Psychiatrien sind seit Jahren an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Immer wieder wird von überfüllten Forensiken und den damit einhergehenden Problemen bei der Unterbringung psychisch erkrankter Straftäter:innen berichtet. Oft werden deshalb einstweilige Unterbringungsbefehle nach § 126a StPO nicht mehr in der Forensik vollzogen, sondern in Untersuchungshaftanstalten oder Fachkliniken mit psychiatrischer Abteilung. Die behandelnden Ärzt:innen und das medizinische Fachpersonal sind jedoch häufig mit den rechtlichen Grundlagen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB und § 126a StPO nicht oder nur unzureichend vertraut.
Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen und die verschiedenen Formen der gerichtlich angeordneten Unterbringung, um eine optimale Behandlung gewährleisten zu können!

Ihr Nutzen

  • Sie erlernen kompakt und verständlich aufbereitet die rechtlichen Grundlagen und Hintergründe gerichtlich angeordneter Unterbringungen.
  • Sie entwickeln mehr Verständnis für die Situation und den Behandlungsbedarf psychisch erkrankter Straftäter:innen.
  • Die Referenten sind als langjährig erfahrene Strafrichter des Landgerichts Hamburg mit der Durchführung von Unterbringungsverfahren in ihrer täglichen Praxis befasst und können die komplexen juristischen Zusammenhänge angemessen und verständlich darstellen.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen der strafrechtlichen Unterbringung gemäß § 126a StPO und § 63 StGB und deren Aussetzung zur Bewährung gemäß § 67b StGB
  • Kriterien der Gefährlichkeitsprognose
  • Abgrenzung der strafrechtlichen Unterbringung zu den Unterbringungen nach § 1906 BGB und dem PsychKG/ PsychHG
  • Möglichkeiten und Umfang einer Zwangsbehandlung
  • Dokumentationspflichten
  • Umfang der ärztlichen Schweigepflicht

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende aus psychiatrischen Einrichtungen, Fachabteilungen oder Heimen, insbesondere Ärzt:innen sowie niedergelassene Psychiater:innen

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