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Werberecht in Kliniken
Marketing
Über die Veranstaltung
Kein Krankenhaus kann auf Marketing-Instrumente verzichten. Hierbei sind zahlreiche rechtliche Restriktionen zu beachten. Erfahren Sie kompakt und praxisbezogen, wie Sie Ihre Marketing-Aktivitäten rechtssicher gestalten.
Ihr Nutzen
Sie wissen, was im Krankenhaus-Marketing erlaubt ist. So vermeiden Sie Streitigkeiten, Ärger und Abmahnungen aufgrund von Rechtsverstößen.
Inhalt
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Heilmittelwerbegesetz,
ärztliches Berufsrecht, Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb
- Fallbeispiele aus der Rechtsprechung
- Anforderungen an die Erstellung einer Internetpräsenz
- Annahme von Sponsorengeldern, z. B. für ärztliche
Fortbildungen
- Anforderungen an Fremdwerbung und eigenes
Sponsoring
- Zulässigkeit von kostenlosen Untersuchungen bei
Publikumsveranstaltungen, kostenlosen Serviceleistungen,
Geschenke an Patienten
- Zulässigkeit eines Hinweises auf Sprechstunden des
Krankenhauses
- Grundsätze zur Haftung für Verlinkungen auf Homepages
- Rechtliches Vorgehen gegen unwahre oder ehrverletzende
Aussagen auf Internetbewertungsportalen
- Pflichten des Portalbetreibers bei der Klärung von
Rechtsverstößen
- Anspruch auf Löschung aus einem Internetbewertungsportal inklusive Rechtsprechung des BGH zu "Jameda"
- Hinweispflichten des Arztes bei fehlerhaften Angaben zu seiner Person in einem Internetbewertungsportal
- Gesetzliche Änderungen beim Verbot der Werbung für Fernbehandlungen
- Rechtsprechung des BGH zur Verwendung von Cookies auf Homepages
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, insbesondere aus dem Marketing, der Unternehmensentwicklung und dem ärztlichen Dienst
Hinweis
Maximal 20 Teilnehmer!
Inkl. der neu im März 2021 erschienenen 5. Auflage der DKG-Broschüre "Werbung
durch das Krankenhaus" im Wert von 25,00 Euro!
Für nähere Informationen klicken Sie bitte
hier