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Webinar: Update Corona-Rettungsschirm für Krankenhäuser
Finanz- und Rechnungswesen
Über die Veranstaltung
Mit der Corona-Ausgleichsvereinbarung 2021 und der zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 29. Dezember 2021 haben der Gesetzgeber und die Selbstverwaltung ein Instrument geschaffen, um potenzielle Corona-bedingte Erlösausfälle und Corona-bedingte Mehrkosten im Bedarfsfall für die Jahre 2021 und 2022 auszugleichen. Gleichzeitig werden aber auch Erlösanstiege, die auf die Rettungsschirm-Zahlungen nach § 21 Absatz 1a und Absatz 1b sowie § 21a KHG für die Jahre 2021 und 2022 zurückzuführen sind, ausgeglichen. Der Corona-Ausgleich trägt somit zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser bei.
Trotz erheblicher Proteste der Krankenhausseite sind die Ausgleichszahlungen seit 19.04.2022 und ab 30.06.2022 auch die Versorgungsaufschläge für stationäre Corona-Fälle gestrichen worden. In unserem Webinar erfahren Sie, was Sie nach der Corona-Ausgleichsvereinbarung noch beanspruchen können.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen Überblick über die Vorschriften zum Corona-Rettungsschirm.
- Sie lernen die Zusammenhänge zu den restlichen Finanzierungskomponenten nach dem Krankenhausentgeltgesetz und der Bundespflegesatzverordnung kennen.
Inhalt
- Vorstellung der Corona-Ausgleiche für die Jahre 2021 und 2022
- Einbindung in die Logik der Krankenhausfinanzierung
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Geschäftsführung und dem Finanz- und Rechnungswesen