Webinar: Umsetzung des Liefer­ket­ten­sorg­faltspf­lich­ten­ge­setzes im Krankenhaus

Strategie und Recht

Webinar: Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Krankenhaus

Strategie und Recht

Über die Veranstaltung

Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) müssen Unternehmen, darunter auch Krankenhäuser, ab 3000 Mitarbeitenden seit 01.01.2023 menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Dokumentations- und Berichtspflichten in ihren Lieferketten einhalten. Ab dem 01.01.2024 wird das Gesetz auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeitende ausgeweitet. Bei Verstoß kann es zu Bußgeldern sowie zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen kommen.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen Überblick über das LkSG und wie Sie Ihr Krankenhaus darauf vorbereiten können.
  • Sie erlernen, wie Sie eine geeignete Beschaffungsstrategie etablieren, die die Anforderungen dauerhaft sicherstellt.
  • Ihnen wird vermittelt, wie Sie eine Beschwerdestelle nach den Vorgaben des LkSG implementieren.

Inhalt

  • Nachhaltigkeits- und umweltbezogene Pflichten
  • Benötigte Ressourcen für den Aufbau eines institutionalisierten Risikomanagements (Menschenrechtsbeauftragter, Menschenrechtsstrategie, Beschwerdeverfahren)
  • Aufbau eines institutionalisierten Risikomanagements
  • Etablierung einer Beschaffungs- sowie Menschenrechtsstrategie
  • Anlassbezogene Risikoanalysen, insbesondere Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung der Risiken

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere Einkaufsleiter, strategische und operative Einkäufer sowie interessierte Unternehmen und Institutionen

Alle Termine

22.09.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 6711

An diesem Termin referieren:

RA Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens
RA Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens
Rechts­anwalt, Fachanwalt für Medizin-, Arbeits-, Handels- und Gesell­schafts­recht, geschäfts­fu¨h­render Partner, Spaetgens Rechts­an­wälte PartGmbB, Trier, Geschäfts­führer, MedCom­p­liance GmbH, Hamburg
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Prof. Dr. Martin Spaetgens ist Fachanwalt für Medizin-, Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Health Care Compliance Officer (zertifiziert).

Neben seiner Tätigkeit als geschäftsfu¨hrender Partner der Spaetgens Rechtsanwälte PartGmbB, Trier, und als Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft MedCompliance GmbH, Hamburg ist er seit 2006 Mitglied im Fachausschuss für Medizinrecht der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern und seit 2014 unparteiisches Mitglied im Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung in RLP nach § 89 SGB V. Außerdem hat Prof. Spaetgens eine Professur an der Hochschule Kaiserslautern mit der Widmung Zivilrecht, insbesondere Arbeits- und Gesellschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Compliance. Als externer Compliance Beauftragter betreut er u.a. zwei große Krankenhausträger mit jeweils mehr als 15.000 Mitarbeitenden.

Darüber hinaus nimmt er umfangreiche Vortragstätigkeiten zum Vertragsarzt- und Krankenhausrecht wahr, u.a. auch für das DKI.


Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer
Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer
Rechts­anwalt, Arzt, Fachanwalt für Medizin­recht, Partner der Kanzlei Causa­Con­cilio Rechts­an­wälte, Hamburg, Geschäfts­führer der MedCom­p­liance GmbH, einer auf die Compliance-Beratung von Leistung­s­er­bringern im Gesund­heits­wesen spezia­li­sierten Beratungs­ge­sell­schaft
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Prof. Dr. Dr. Ufer ist nach Studien von Medizin und Rechtswissenschaften nebst jeweiliger Promotion seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit ausschließlich im Medizinrecht tätig und dabei auf die Beratung von Leistungsbringern im Gesundheitswesen spezialisiert. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt hierbei auf der Beratung von Krankenhausträgern zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben als Präventivmaßnahme insbesondere zur Vermeidung von Honorarausfällen, aber auch etwaiger status-, disziplinar- und/oder strafrechtlicher Weiterungen.

24.11.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 6712

An diesem Termin referieren:

RA Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens
RA Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens
Rechts­anwalt, Fachanwalt für Medizin-, Arbeits-, Handels- und Gesell­schafts­recht, geschäfts­fu¨h­render Partner, Spaetgens Rechts­an­wälte PartGmbB, Trier, Geschäfts­führer, MedCom­p­liance GmbH, Hamburg
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Prof. Dr. Martin Spaetgens ist Fachanwalt für Medizin-, Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Health Care Compliance Officer (zertifiziert).

Neben seiner Tätigkeit als geschäftsfu¨hrender Partner der Spaetgens Rechtsanwälte PartGmbB, Trier, und als Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft MedCompliance GmbH, Hamburg ist er seit 2006 Mitglied im Fachausschuss für Medizinrecht der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern und seit 2014 unparteiisches Mitglied im Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung in RLP nach § 89 SGB V. Außerdem hat Prof. Spaetgens eine Professur an der Hochschule Kaiserslautern mit der Widmung Zivilrecht, insbesondere Arbeits- und Gesellschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Compliance. Als externer Compliance Beauftragter betreut er u.a. zwei große Krankenhausträger mit jeweils mehr als 15.000 Mitarbeitenden.

Darüber hinaus nimmt er umfangreiche Vortragstätigkeiten zum Vertragsarzt- und Krankenhausrecht wahr, u.a. auch für das DKI.


Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer
Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer
Rechts­anwalt, Arzt, Fachanwalt für Medizin­recht, Partner der Kanzlei Causa­Con­cilio Rechts­an­wälte, Hamburg, Geschäfts­führer der MedCom­p­liance GmbH, einer auf die Compliance-Beratung von Leistung­s­er­bringern im Gesund­heits­wesen spezia­li­sierten Beratungs­ge­sell­schaft
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Prof. Dr. Dr. Ufer ist nach Studien von Medizin und Rechtswissenschaften nebst jeweiliger Promotion seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit ausschließlich im Medizinrecht tätig und dabei auf die Beratung von Leistungsbringern im Gesundheitswesen spezialisiert. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt hierbei auf der Beratung von Krankenhausträgern zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben als Präventivmaßnahme insbesondere zur Vermeidung von Honorarausfällen, aber auch etwaiger status-, disziplinar- und/oder strafrechtlicher Weiterungen.

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