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Webinar: Umsetzung der Änderungen im Nachweisgesetz
Personalmanagement
Über die Veranstaltung
Kurz vor den Sommerferien hat der Gesetzgeber zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie weitreichende Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG) beschlossen, die bereits zum 01. August 2022 in Kraft getreten sind. Aufgrund dieser Gesetzesänderung haben die Arbeitgeber zahlreiche neue Nachweispflichten umzusetzen. Insbesondere müssen zeitnah bestehende Arbeitsvertragsmuster angepasst werden bzw. Formulare für die Erbringung der Nachweise geschaffen werden. Werden die Nachweise nämlich nicht erbracht, ist dies einerseits eine Ordnungswidrigkeit und andererseits kann dies unter Umständen zu Streitigkeiten mit Arbeitnehmer*innen bzw. der Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat/Personalrat/MAV) kommen.
Ihr Nutzen
Ihnen werden aus anwaltlicher Sicht die Neuerungen im Nachweisgesetz und deren Auswirkungen für Sie als Arbeitgeber vorgestellt. Sie erhalten dabei vor allem Hinweise und Tipps zur Umsetzung der Neuerungen. Im Anschluss haben Sie die Gelegenheit zur gemeinsamen Diskussion Ihrer Fragen.
Inhalt
- Welche Nachweispflichten sind neu?
- Wie müssen die Nachweise erbracht werden?
- Was gilt bei der Anwendung von Tarifverträgen?
In welcher Form muss ich auf diese verweisen?
- Für welche Verträge gelten die Neuregelungen?
- Was gilt für Altverträge?
- Welche Konsequenzen haben Verstöße gegen das NachwG?
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende aus Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsführung, Personalmanagement und Rechtsabteilung