Webinar: Rechts­si­chere Patien­ten­auf­nahme im Krankenhaus

Dokumen­tation, Kodierung, Abrechnung

Webinar: Rechtssichere Patientenaufnahme im Krankenhaus

Dokumentation, Kodierung, Abrechnung

Über die Veranstaltung

Die rechtssichere Patientenaufnahme erfordert stets aktuelle Fachkenntnisse. Bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand!

Ihr Nutzen

  • Sie lernen kompakt und praxisbezogen, wie Sie die bei der Patientenaufnahme erforderlichen Verträge korrekt schließen und alle nötigen Hinweise - auch DSGVO-konform - erteilen.
  • Sie stellen durch ein korrektes, rechtskonformes Formularwesen eine reibungslose Abwicklung und Abrechnung sicher.
  • Sie sorgen als kompetente(r) Ansprechpartner*in für einen guten ersten Eindruck Ihres Krankenhauses.
  • Ihre Referentinnen sind langjährige Expertinnen in dieser Thematik und machen Ihnen die praktische Umsetzung komplexer juristischer Zusammenhänge leicht.

Inhalt

  • Rechtliche Stellung der Patienten: GKV, PKV, PKV-Basistarif, Sozialhilfe, Asyl, Flüchtlingsproblematik, Asylbewerberleistungsgesetz, Nothelferanspruch
  • Behandlungsverträge, Behandlung ohne Vertrag
  • Haupt- und Nebenleistungspflichten
  • Wahlleistungsvereinbarung, wahlärztliche Leistungen, persönliche Leistungserbringung, Stellvertretung, Honorarärzte, medizinische Wahlleistungen
  • Informations-/Hinweispflichten auch nach der DSGVO
  • Auskunftsrechte der Patienten nach der DSGVO
  • Datenübermittlung im Rahmen der Behandlung - neue Muster
  • Allgemeine Vertragsbedingungen
  • Behandlungsvertrag bei ambulanten Leistungen

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Patientenverwaltung, sowie von externen Abrechnungsstellen


Alle Termine

19.06.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

09:30 Uhr - 17:00 Uhr

Veranstaltung findet statt

Veranstaltungs-Nr. 6645

An diesem Termin referieren:

Melanie Tewes
Melanie Tewes
Rechts­an­wältin, Fachan­wältin für Medizin­recht, Bregenhorn-Wendland & Partner Rechts­an­wälte mbB, Bochum
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Frau Tewes ist seit 2015 Fachanwältin für Medizinrecht und verfügt neben einer mehr als 10-jährigen Berufserfahrung als Anwältin im Medizinrecht auch über Erfahrung als Mitarbeiterin eines privaten Abrechnungsdienstleister und einer Kassenärztlichen Vereinigung.

Ihre Themenschwerpunkte liegen in der ambulanten Abrechnung der Krankenhäuser (insbes. Notfallambulanzen und KV-Ermächtigungen), der Privatliquidation sowie in der Vertragsgestaltung für Krankenhäuser. Seit 2021 referiert Frau Tewes für das DKI.


Sven Kohlrusch
Sven Kohlrusch
Rechts­anwalt, Fachanwalt für Medizin­recht, Bregenhorn-Wendland Rechts­an­walts­so­zietät GbR, Magdeburg
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Sven Kohlrusch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und berät seit Jahren in der Kanzlei Bregenhorn-Wendland Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung von Akutkrankenhäusern im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten. Nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung berät er seine Mandanten und bietet eine qualifizierte (außer)gerichtliche individuelle Interessenvertretung.

In der gesamten Zeit der anwaltlichen Tätigkeit ist er, unter anderem für das DKI, als Referent insbesondere auf dem Gebiet der fehlenden Krankenversicherung bzw. der Probleme der Abrechnung bei nicht versicherten Patienten tätig.

11.09.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

09:30 Uhr - 17:00 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 6826

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Melanie Tewes
Melanie Tewes
Rechts­an­wältin, Fachan­wältin für Medizin­recht, Bregenhorn-Wendland & Partner Rechts­an­wälte mbB, Bochum
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Frau Tewes ist seit 2015 Fachanwältin für Medizinrecht und verfügt neben einer mehr als 10-jährigen Berufserfahrung als Anwältin im Medizinrecht auch über Erfahrung als Mitarbeiterin eines privaten Abrechnungsdienstleister und einer Kassenärztlichen Vereinigung.

Ihre Themenschwerpunkte liegen in der ambulanten Abrechnung der Krankenhäuser (insbes. Notfallambulanzen und KV-Ermächtigungen), der Privatliquidation sowie in der Vertragsgestaltung für Krankenhäuser. Seit 2021 referiert Frau Tewes für das DKI.


Sven Kohlrusch
Sven Kohlrusch
Rechts­anwalt, Fachanwalt für Medizin­recht, Bregenhorn-Wendland Rechts­an­walts­so­zietät GbR, Magdeburg
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Sven Kohlrusch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und berät seit Jahren in der Kanzlei Bregenhorn-Wendland Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung von Akutkrankenhäusern im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten. Nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung berät er seine Mandanten und bietet eine qualifizierte (außer)gerichtliche individuelle Interessenvertretung.

In der gesamten Zeit der anwaltlichen Tätigkeit ist er, unter anderem für das DKI, als Referent insbesondere auf dem Gebiet der fehlenden Krankenversicherung bzw. der Probleme der Abrechnung bei nicht versicherten Patienten tätig.

13.11.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

09:30 Uhr - 17:00 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 6827

An diesem Termin referieren:

Melanie Tewes
Melanie Tewes
Rechts­an­wältin, Fachan­wältin für Medizin­recht, Bregenhorn-Wendland & Partner Rechts­an­wälte mbB, Bochum
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Frau Tewes ist seit 2015 Fachanwältin für Medizinrecht und verfügt neben einer mehr als 10-jährigen Berufserfahrung als Anwältin im Medizinrecht auch über Erfahrung als Mitarbeiterin eines privaten Abrechnungsdienstleister und einer Kassenärztlichen Vereinigung.

Ihre Themenschwerpunkte liegen in der ambulanten Abrechnung der Krankenhäuser (insbes. Notfallambulanzen und KV-Ermächtigungen), der Privatliquidation sowie in der Vertragsgestaltung für Krankenhäuser. Seit 2021 referiert Frau Tewes für das DKI.


Sven Kohlrusch
Sven Kohlrusch
Rechts­anwalt, Fachanwalt für Medizin­recht, Bregenhorn-Wendland Rechts­an­walts­so­zietät GbR, Magdeburg
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Sven Kohlrusch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und berät seit Jahren in der Kanzlei Bregenhorn-Wendland Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung von Akutkrankenhäusern im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten. Nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung berät er seine Mandanten und bietet eine qualifizierte (außer)gerichtliche individuelle Interessenvertretung.

In der gesamten Zeit der anwaltlichen Tätigkeit ist er, unter anderem für das DKI, als Referent insbesondere auf dem Gebiet der fehlenden Krankenversicherung bzw. der Probleme der Abrechnung bei nicht versicherten Patienten tätig.

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